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Fristen für die Einreichung der Karten

Fristen für die Einreichung der Karten

  • Fristen für die Einreichung der Karten

    Karte / Bescheinigung Einreichungsfrist
    Karten 281.01 spätestens am 29. Februar
    Karten 281.10 bis 281.30 (außer 281.25) spätestens am 29. Februar
    Karten 281.40 et 281.45 spätestens am 29. Februar
    Karten 281.60 bis 281.71 spätestens am 29. Februar
    Karte 281.80 bis 281.82 spätestens am 29. Februar
    Karte 281.86 spätestens am 29. Februar
    Karten 281.00, 281.49, 281.72, 281.75, 281.77 und 281.79 spätestens am 30. März
    Karten 281.83 bis 281.85 spätestens am 30. März
    Karten 281.87 bis 281.88 spätestens am 30. März
    Karten 281.50, 281.76, 281.90 und 281.93 spätestens am 29. Juni

    Wenn dieses Datum überschritten wird, gilt die Datei in steuerlicher Hinsicht als verspätet.

    Achtung!

    Nach dem 30. September des dritten Jahres, das dem Einkommensjahr folgt, wird keine Datei mehr akzeptiert, auch keine Berichtigung.

    Beispiel: Karten bezüglich Einkommensjahr 2022 werden nach dem 30.09.2025 nicht mehr akzeptiert.

  • Wann kann ich eine Bescheinigung 281.25 einreichen?

    Für Rückforderungen von Beträgen, die in einem früheren Jahr zu Unrecht gezahlt wurden, muss seit dem 01.01.2010 eine Bescheinigung 281.25 ausgestellt werden. Weitere Informationen zur Verwendung dieser Bescheinigung finden Sie in der Mitteilung an die ,Schuldner zur Bescheinigung' 281.25.

    Diese Bescheinigungen können das ganze Jahr hindurch über Belcotax-on-Web eingereicht werden.

    Sie müssen die Bescheinigung unmittelbar nach der Rückforderung oder der Entscheidung über eine Rückforderung über Belcotax-on-Web einreichen mit der neusten Version von Belcotax-on-Web.

    Achtung: Bescheinigungen 281.25 bezüglich Rückforderungen für das vergangene Einkommensjahr können ab dem 01.08. des Einkommensjahres +1 eingereicht werden. Bis einschließlich 31.07. des Einkommensjahres +1 müssen Rückforderungen über eine Berichtigung der ursprünglichen Karte mitgeteilt werden.

    Beispiel 1: Eine Karte 281.10 wird am 28.02. des Jahres N eingereicht. Am 15.07.N wird eine zu Unrecht in N-1 gezahlte Vergütung zurückgefordert. In diesem Fall muss die am 28.02.N eingereichte Originalkarte berichtigt werden.

    Beispiel 2: Am 17.09. des Jahres N wird ein Lohn zurückgefordert, der im Jahr N-1 zu Unrecht gezahlt wurde. In diesem Fall muss eine Bescheinigung 281.25 eingereicht werden, auf der der Bruttobetrag angegeben ist. Die Originalkarte 281.10 darf nicht abgeändert werden.

    Beispiel 3: Am 15.03. des Jahres N wird ein Lohn zurückgefordert, der im Jahr N-2 zu Unrecht gezahlt wurde. In diesem Fall muss eine Bescheinigung 281.25 eingereicht werden, auf der der Bruttobetrag angegeben ist. Die Originalkarte 281.10 darf nicht abgeändert werden.

  • Karte 281.78

    Jahr der Karte

    Für die Karte 281.78 bestimmt das Datum des Abschlusses des Geschäftsjahres das Jahr der Karte.

    Geben Sie die Karten 281.78 über Belcotax-on-Web Einkünfte N ein, wenn das Geschäftsjahr im Laufe des Jahres (zwischen dem 1. Januar und einschließlich 31. Dezember) abgeschlossen wurde.  

    Einreichungsfrist

    Die Frist für die Einreichung der Karten 281.78 hängt vom Datum des Abschlusses des Geschäftsjahres ab. 

    Für Gesellschaften, deren Buchhaltung pro Kalenderjahr geführt wird, ist das Geschäftsjahr vom 1. Januar N bis 31. Dezember N (Steuerjahr N+1) entscheidend. 

    Die Frist für die Einreichung der Karten 281.78 entspricht der Frist für die Einreichung der Erklärung zur Gesellschaftssteuer, Steuerjahr N+1 (einschließlich eines eventuellen Aufschubs).

    Für Gesellschaften, deren Buchhaltung nicht pro Kalenderjahr geführt wird, sind die Geschäftsjahre, die zwischen dem 1. Januar N und dem 31. Dezember N (Steuerjahr N) abgeschlossen werden, entscheidend. 

    In diesem Fall reichen Sie die Karten 281.78 spätestens an dem am weitesten in der Zukunft liegenden Datum ein: