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FAQ Pfandregister

Registre des gages - logo Ab dem 12. September 2023 setzt das Pfandregister das Rollenverwaltungssystem des FÖD BOSA über die Anwendung Meine eGov-Rollenverwaltung ein. Das eigene Rollenverwaltungssystem des Pfandregisters wird ab dann nicht mehr verfügbar sein.

Pfandregister - Neue Rollenverwaltung für Unternehmen

  • Warum führen wir diese Änderung ein?

    Mitarbeiter einer Organisation ohne Vorschuss können derzeit nicht im Namen der Organisation in MyMinfin bezahlen.

    Durch die Zuweisung der Rollen über BOSA können wir die Nutzer zur richtigen Zahlungsseite in MyMinfin leiten.

  • Wie bereite ich mich als Unternehmen vor?

    Für jedes Organisationsprofil im Pfandregister müssen sämtliche Zugangsrechte für alle Mitarbeiter über die Anwendung Meine eGov-Rollenverwaltung neu zugewiesen werden. 

    Dies muss vor dem 12.09.2023 geschehen. 

  • Wer verwaltet die Rollen in dem neuen System?

    Der Hauptzugangsverwalter Ihres Unternehmens muss zunächst über Verwaltung der Zugangsverwalter (VZU) angeben, wer die Rollen in Meine eGov-Rollenverwaltung im Namen Ihres Unternehmens verwalten darf. Er oder sie tut dies über die Website der belgischen sozialen Sicherheit. Wenn dies bereits geschehen ist, kann sich diese Person sofort in Meine eGov-Rollenverwaltung für das Pfandregister anmelden. 

    Als Mitarbeiter einer Organisation müssen Sie selbst nichts unternehmen. Um sicherzustellen, dass Ihr Zugang rechtzeitig bereitgestellt wird, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Vorgesetzten oder der für die Rollenverwaltung verantwortlichen Person in Ihrer Organisation zu erkundigen. 

  • Ich weiß nicht, wer der Hauptzugangsverwalter ist

    Um herauszufinden, wer der Hauptzugangsverwalter Ihres Unternehmens ist, wenden Sie sich an die Soziale Sicherheit.

    Der gesetzliche Vertreter eines Unternehmens kann sich selbst zum Hauptzugangsverwalter über die Webseite der Anwendung Verwaltung der Zugangsverwalter ernennen.

  • Wie lange muss ich warten, bis die Rollen vergeben sind?

    Die Rollen werden sofort nach der Zuweisung in Meine eGov-Rollenverwaltung registriert, es gibt also keine Wartezeit. Achtung: Diese Rollen treten erst ab dem 12. September im Pfandregister in Kraft. In der Zwischenzeit bleiben die Rollen des Pfandregisters anwendbar.

  • Was geschieht mit den aktuellen Zugangsrechten meiner Mitarbeiter?

    Ab dem 12.09.2023 haben Ihre Mitarbeiter nur noch dann Zugang zum Pfandregister, wenn Ihnen über Meine eGov-Rollenverwaltung Rollen zugewiesen wurden. Danach verfallen die Rechte und sind in der Anwendung nicht mehr nutzbar oder einsehbar. 

  • Was ist, wenn es zu spät ist, um meine Rechte neu einzugeben?

    Wenn Ihre Rechte nicht vor dem 12.09.2023 zugewiesen wurden, haben Sie ab diesem Datum keinen Zugang mehr zum Pfandregister, bis Ihre Rechte über das neue Rollenverwaltungssystem zugewiesen werden.

  • Ich verwende das BOSA-Rollenverwaltungssystem bereits für andere Anwendungen der Behörden.

    In diesem Fall können Sie sich direkt in Meine eGov-Rollenverwaltung einloggen und Ihren Mitarbeitern die Rollen für das Pfandregister zuweisen.

  • Welche Rollen kann ich zuweisen?

    1. Citizen 

    Jeder Bürger kann sich mit seiner belgischen eID oder über die itsme-App anmelden, um die Anwendung für Registrierungen oder Suchen im eigenen Namen zu nutzen. 

    1. LegalRepresentative 

    Der gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte einer natürlichen Person hat sämtliche Rechte: registrieren, ändern, Profilverwaltung, suchen, Buchführung usw. 

    Der Unterschied zwischen LegalRepresentative und Admin besteht darin, dass LegalRepresentative die einzige Rolle ist, mit der auch ein Organisationsprofil erstellt werden kann. Ansonsten haben beide Rollen sämtliche Rechte in Bezug auf das Unternehmensprofil. 

    1. FOD FIN pfandregister _ Buchführung

    Diese Rolle umfasst ausschließlich buchhalterische Tätigkeiten für ein Unternehmen. 

    1. FOD FIN pfandregister _ Admin 

    Der Administrator eines Unternehmens hat sämtliche Rechte: registrieren, ändern, Profilverwaltung (ist nicht dasselbe wie Zugangsverwaltung), suchen, Buchführung usw. 

    Diese Rolle kann kein Unternehmensprofil anlegen. 

    1. FÖD FIN pfandregister _ Suchen und einsehen 

    Diese Rolle kann das Pfandregister konsultieren und dort Suchen durchführen sowie einsehen, wer in den vergangenen 6 Monaten im Namen des aktuellen aktiven Profils des eingeloggten Benutzers eine Suche durchgeführt hat (eigener Name oder Unternehmen). 

    1. FÖD FIN pfandregister _ Verwaltung von Pfandrechten und Eigentumsvorbehalten 

    Der PledgeDelegate darf im Namen eines Unternehmens Pfandrechte und Eigentumsvorbehalte registrieren und alle damit verbundenen Aktionen durchführen. 

    1. FÖD FIN pfandregister _ Aktion eines anderen Vertragspartners validieren 

    Diese Rolle validiert ausstehende (noch nicht bezahlte) Aktionen eines anderen Vertragspartners in Bezug auf ein Pfandrecht, bei dem das aktive Profil (natürliche Person oder Unternehmen) erscheint wie Pfandgläubiger. 

    1. FÖD FIN Pfandregister _ Warenkorb verwalten 

    Diese Rolle hat Zugriff auf den Warenkorb und kann im Namen des aktiven Profils bezahlen. 

     Entsprechenden Rechten (PDF, 113.02 KB)

    Ressource 

    Object 

    Action 

    Actie 

    Description 

    Beschreibung 

    PersonalProfile 

    Create 

    Persönliches Profil als Bürger anlegen 

    PersonalProfile 

    Modify 

    Persönliches Profil ändern 

    EnterpriseProfile 

    Create 

    Unternehmensprofil anlegen; dieses kann man nur als gesetzlicher Vertreter, Bevollmächtigter oder über eine Nutzervereinbarung mit den entsprechenden Nachweisen anlegen 

    EnterpriseProfile 

    Modify 

    Unternehmensprofil ändern 

    pledge 

    encode 

    Eingeben von Daten in Bezug auf Pfandrechte und Eigentumsvorbehalte. Diese bleiben beim „client“ (PC) des Nutzers gespeichert, bis sie registriert sind. 

    ActionOnPledgeByOtherContractor 

    validate 

    Validieren Sie ausstehende (noch nicht bezahlte) Aktionen eines anderen Vertragspartners in Bezug auf ein Pfandrecht, bei dem Sie (natürliche Person oder Unternehmen) erscheinen. 

    pledge 

    submit 

    Registrierungen und andere Aktionen in den Warenkorb legen. 

    ActionOnPledgeInsideEnterprise 

    validate 

    Validieren Sie ausstehende (noch nicht bezahlte) Aktionen eines anderen Mitarbeiters innerhalb desselben Unternehmens. 

    pledge 

    modify 

    Ändern Sie die Daten in Bezug auf ein Pfandrecht oder einen Eigentumsvorbehalt. 

    pledge 

    renew 

    Erneuern Sie die Daten in Bezug auf ein Pfandrecht oder einen Eigentumsvorbehalt 

    für einen Zeitraum von 10 Jahren ab der Erneuerung. 

    pledge 

    delete 

    Löschen Sie die Daten in Bezug auf ein Pfandrecht oder einen Eigentumsvorbehalt. 

    pledge 

    consult 

    Daten in Bezug auf registrierte Pfandrechte und Eigentumsvorbehalte einsehen 

    rank 

    modify 

    Ändern Sie Ihren Rang als Pfandgläubiger. 

    pledge 

    transfer 

    Pfandrecht oder Eigentumsvorbehalt abtreten 

    mySeekers 

    search 

    Einsehen, wer in den letzten 6 Monaten eine Suche in Ihrem Namen (natürliche Person oder Unternehmen) durchgeführt hat 

    openTasks 

    consult 

    Eigene ausstehende (noch nicht bezahlte) Aktionen einsehen 

    enterprise 

    split 

    Aufspaltung eines Unternehmens durchführen 

    enterprise 

    merge 

    Fusion eines Unternehmens durchführen 

    openPayments 

    manage 

    Warenkorb verwalten 

    accounting 

    manage 

    Verwaltung Buchführungsvorgänge 

    OwnPledgesAsPledgorOrBuyer 

    consult 

    Eigene Registrierungen einsehen, in denen Sie als Pfandschuldner oder Käufer vorkommen 

    OwnPledgesAsPledgeeOrSeller

    consult

    Eigene Registrierungen einsehen, in denen Sie als Pfandgläubiger oder Verkäufer vorkommen 

Pfandregister – Zugang

  • Hat das Pfandregister bestimmte Öffnungszeiten?

    Nein, das Pfandregister ist sieben Tage pro Woche und rund um die Uhr verfügbar.

  • Was geschieht, wenn das System ausfällt? Ist es dann möglich, eine Vereinbarung auf Papier oder einen anderen Beweis vorzulegen?

    Nein, bei einem Systemausfall ist es nicht möglich, eine Vereinbarung auf Papier vorzulegen. In diesem Fall müssen Sie warten, bis das System wieder funktioniert.  In einer solchen Situation sollte das Pfandregister in der Regel innerhalb von maximal 4 Stunden wieder betriebsbereit sein.

  • Kann ich mich mit einem kommerziellen Zertifikat anmelden?

    Nein, Sie können sich nicht mit einem Zertifikat anmelden. Sie können sich nur mit einem belgischen elektronischen Personalausweis beim Pfandregister anmelden.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem gewöhnlichen Nutzer und einem registrierten Nutzer?

    Jeder, der einen belgischen elektronischen Personalausweis besitzt, kann das Pfandregister als gewöhnlicher Nutzer verwenden.

    Registrierte Nutzer haben eine Reihe zusätzlicher Möglichkeiten im Pfandregister:

    1. Registrierte Nutzer können Verrichtungen über ein Vorschusskonto (anstelle von Worldline) bezahlen.
    2. Für registrierte Nutzer ist Rollenverwaltung möglich: Die Angestellten einer Organisation können sich im Namen der Organisation anmelden, anstatt sich in ihrem eigenen Namen anzumelden (Sie melden sich aber immer mit Ihrem eigenen Personalausweis an).
    3. Wenn Sie sich als registrierter Nutzer anmelden, ist bereits eine Reihe von Feldern automatisch vorausgefüllt.

    Weitere Informationen zur Registrierung als registrierter Nutzer des Pfandregisters finden Sie in Punkt 6 des Benutzerhandbuchs „Eine Organisation verwalten“. Die auszuführenden Schritte, um registrierter Nutzer zu werden, sind im Stufenplan beschrieben.

  • Wie kann ich mich, nachdem ich eine Vereinbarung als registrierter Nutzer mit dem FÖD Finanzen unterzeichnet habe, beim Pfandregister als registrierter Nutzer anmelden?

    Bevor Sie sich als registrierter Nutzer beim Pfandregister anmelden können, muss der Initiator (den Sie in der Vereinbarung als registrierten Nutzer angegeben haben) im Namen der Organisation ein Benutzerprofil anlegen (siehe Benutzerhandbuch, Kapitel 6.3).

    Der FÖD Finanzen validiert das Benutzerprofil (sobald eine Fedcom-Nummer zugeteilt wurde) und der Initiator kann dann verschiedenen Personen Zugänge und Rechte zuweisen (siehe Benutzerhandbuch, Kapitel 6.5 und 6.6). Zur Information: Die Frist zwischen der Empfangsbestätigung der Vereinbarung und der Validierung des Benutzerprofils beläuft sich auf 3 bis 4 Wochen.

    Wenn Sie sich beim Pfandregister anmelden, müssen Sie prüfen, welches Profil aktiv ist (siehe obere rechte Ecke des Bildschirms): entweder Ihr persönliches Profil oder das Profil der Organisation, der Sie angehören.

    Wenn das aktive Profil Ihr persönliches Profil ist, können Sie natürlich weder einen Antrag auf Vorschuss (siehe Benutzerhandbuch, Kapitel 6.8) stellen noch Verrichtungen mittels Vorschüssen bezahlen, die von der Organisation gebildet wurden.

  • Wie erfahre ich vom FÖD Finanzen, dass das Benutzerprofil validiert wurde?

    Der FÖD Finanzen gibt Ihnen per E-Mail Bescheid, wenn das Profil Ihrer Organisation validiert wurde.

  • Ist es möglich, Pfandrechte anderer Gesellschaften von einem bestehenden Konto eines registrierten Nutzers aus zu registrieren, nachdem er besagte Gesellschaften hinzugefügt hat? Und erfolgt die Rechungstellung dann getrennt für die einzelnen Gesellschaften?

    Es ist nicht möglich, den Vorschuss eines registrierten Nutzers für die Zahlung von Verrichtungen zu verwenden, die von einer anderen Organisation ausgeführt wurden. Diese andere Gesellschaft muss auch eine Vereinbarung als registrierter Nutzer abschließen und über ihr eigenes Vorschusskonto verfügen. So werden die Gebühren für Verrichtungen im Pfandregister für jede Organisation getrennt berechnet.

  • Was bedeuten die Begriffe „missbräuchliche“ und „kommerzielle“ Nutzung des Pfandregisters?

    Diese Begriffe sind im herkömmlichen und gewöhnlichen Sinn zu verstehen. Zusammenfassend beziehen sie sich auf die Verwendung von Informationen aus dem Pfandregister ausserhalb des Anwendungsbereiches des Gesetzes über das Pfandregister.

Pfandregister – Profil

  • Wie kann ich die Rechte eines Profils anpassen?

    Der Initiator der Organisation muss im Teil „Meine Profile“ (Mijn profielen | Mes profils) folgende Schritte ausführen:

    • Zahnrad neben dem Namen der Organisation anklicken,
    • Stift neben dem Namen der Person, deren Rechte geändert werden sollen, anklicken,
    • gewünschte Rechte ankreuzen,
    • auf „Bestätigen“ (Bevestigen | Confirmer) klicken.
  • Wie kann ich die Angaben auf meinem Profil anpassen?

    Sie können sie in der Rubrik „Meine Profile“ selbst anpassen. Klicken Sie dort auf den Stift neben dem Namen der Organisation.

    Nur die Angaben, die mit einem weißen Rahmen versehen sind, können angepasst werden.

  • Was muss ich tun, wenn ich dem Profil meiner registrierten Organisation keine Mitarbeiter hinzufügen kann?

    Es liegt vielleicht daran, dass Sie mit Ihrem persönlichen Profil im Pfandregister angemeldet sind (oben in der rechten Ecke des Bildschirms zu prüfen). In diesem Fall müssen Sie oben rechts den Namen Ihrer Organisation anstelle Ihres eigenen Namens wählen.

    Um Ihrer Organisation Mitarbeiter hinzuzufügen, muss der Initiator folgende Anweisungen befolgen:

    • Melden Sie sich in der Anwendung mit dem Organisationsprofil an und gehen Sie auf die Rubrik „Meine Profile“.
    • Klicken Sie auf das Zahnrad neben dem Namen Ihrer Organisation. Jetzt erscheinen die Namen der Personen, die bereits hinzugefügt wurden.
    • Oben in dieser Ansicht ist ein Link zu sehen mit dem Titel: „Link zum Hinzufügen eines neuen Nutzers ...“ (Link om een nieuwe gebruiker ... | Lien qu’un nouvel utilisateur ...). Senden Sie diesen Link an alle Mitarbeiter, die hinzugefügt werden sollen. Unter diesem Link ist eine Gültigkeitsdauer vermerkt (maximal 1 Monat), aber Sie können ihn erneuern, indem Sie auf die Schaltfläche mit den drehenden Pfeilen klicken.
    • Die neuen Nutzer müssen sich über den erhaltenen Link anmelden.
    • Sie teilen den neuen Nutzern die korrekten Rechte zu.

Pfandregister – Vollmacht/Bevollmächtigter/Vertreter

  • Wie ist Artikel 6.3 des Königlichen Erlasses vom 14. September 2017 genau zu verstehen? „...Pfandgläubiger, Vertreter, Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt oder Inhaber eines Eigentumsvorbehalts, die für die Benutzung des Pfandregisters Bevollmächtigte in Anspruch nehmen, müssen im Auftrag die Modalitäten für die Benutzung der einmaligen Erkennungsnummer vorsehen.“

    Der Pfandgläubiger, sein Vertreter, der Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt oder der Inhaber eines Eigentumsvorbehalts müssen in der Auftragsvereinbarung, die sie mit dem Bevollmächtigten schließen, die Verwendung der einmaligen Erkennungsnummer festlegen, die bei jeder Registrierung zugeteilt wird, da diese Nummer später andere Verrichtungen in Bezug auf dieses Pfandrecht oder diesen Eigentumsvorbehalt ermöglicht (und dafür auch erforderlich ist).

    Daher müssen klare Vereinbarungen über die Vergabe (bei Vollmachtsende) der eindeutigen Erkennungsnummer getroffen werden, die der letzten vom Bevollmächtigten durchgeführten Transaktion im Pfandregister zugeordnet wurde.

    Wir weisen darauf hin, dass der FÖD Finanzen hinsichtlich der Beziehungen zwischen dem Pfandgläubiger (oder seinem Vertreter) oder dem Verkäufer/Inhaber des Eigentumsvorbehalts und dem Bevollmächtigten unbeteiligt bleibt.

  • Was bedeutet „Bevollmächtigter“ und „Vertreter“ im Rahmen des Pfandregisters? Ist ein Arbeitnehmer eines Unternehmens ein Bevollmächtigter oder ein Vertreter, wenn er ein Pfandrecht für seinen Arbeitgeber (das Unternehmen) registrieren möchte? Ist ein Anwalt, der eine Registrierung für seinen Klienten vornimmt, ein Bevollmächtigter oder ein Vertreter?

    In Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 ist die Begriffsbestimmung des Vertreters wie folgt zu finden: „Eine Pfandvereinbarung, die von einem Vertreter für Rechnung eines oder mehrerer Begünstigten geschlossen wird, ist gültig und Dritten gegenüber wirksam, wenn die Identität der Begünstigten anhand der Vereinbarung festgestellt werden kann. Alle daraus hervorgehenden Rechte kommen dem Vermögen dieser Begünstigten zugute. Der Vertreter kann alle Rechte ausüben, die normalerweise dem Pfandgläubiger zukommen. Er haftet – außer bei gegenteiliger Vereinbarung – gesamtschuldnerisch mit dem Begünstigten.“

    Für den Bevollmächtigten ist keine besondere Begriffsbestimmung im Rahmen des Pfandregisters vorgesehen. Für Arbeitnehmer ist ratsam, für Rechnung ihres Arbeitgebers im Rahmen einer Vereinbarung als registrierter Nutzer aufzutreten. In diesem Rahmen kann ein Arbeitgeber die Rollenverwaltung und die Zugangsrechte für jeden Arbeitnehmer festlegen.

    Für den Anwalt hängt seine Eigenschaft von den Bedingungen der Vereinbarung ab, die mit dem Pfandgläubiger geschlossen wurde.

    Das Pfandregister führt keine Kontrollen in Bezug auf die Eigenschaft der Person durch, die die Registrierung vornimmt.

Pfandregister – Registrierung

  • Wer kann eine Pfandvereinbarung oder einen Eigentumsvorbehalt registrieren?

    Pfandvereinbarung

    Nur als Pfandgläubiger, dessen Vertreter oder Bevollmächtigter können Sie Angaben registrieren.

    Eigentumsvorbehalt

    Nur als Verkäufer oder dessen Bevollmächtigter können Sie Angaben registrieren.

  • Welche Zeit wird bei einer Registrierung im Pfandregister genau angezeigt?

    Die Zeit, die angezeigt wird, ist der Zeitpunkt, zu dem die Bestätigung erstellt und digital unterschrieben wird. Dies ist immer nach der Zahlung.

  • Wie lange dauert eine Registrierung?

    Zwischen 5 Minuten und 1 Stunde, je nach Komplexität der Registrierung. Die Registrierung ist unmittelbar nach der Zahlung wirksam.

  • Kann ich Bilder anhängen, um das belastete Gut zu identifizieren?

    Nein, es ist nicht möglich, Bilder anzuhängen.

  • Wer ist verantwortlich, wenn falsche Angaben registriert werden?

    Bei Pfandvereinbarungen ist der Pfandgläubiger oder gegebenenfalls sein Vertreter verantwortlich, bei Eigentumsvorbehalten der Verkäufer.

    Der Bewahrer des Pfandregisters, d. h. die Generalverwaltung Vermögensdokumentation, kann nicht für die falsche Eingabe von Angaben oder daraus entstehende Folgen verantwortlich gemacht werden.

  • Der Kreditgeber verlangt eine Eintragung im ersten Rang auf meinen Geschäftsfonds in Höhe von x Euro. Was muss ich tun?

    Es ist Aufgabe des Kreditgebers, in seiner Eigenschaft als Pfandgläubiger selbst (oder durch Vermittlung seines Vertreters oder Bevollmächtigten) die Registrierung des Pfandrechts auf den Geschäftsfonds in der Anwendung des Pfandregisters vorzunehmen. Besagtes Register verwaltet jedoch nicht die Ränge.

    Die konkreten Schritte zur Registrierung finden Sie im Anweisungsvideo.

  • Ab wann beginnt die neue Frist von 10 Jahren nach einer Erneuerung im Pfandregister?

    Die neue Frist von 10 Jahren nach einer im Pfandregister registrierten Erneuerung beginnt am Tag der Verrichtung (der Erneuerung) im Pfandregister und nicht am ursprünglichen Verfalltag.

  • Welche Rolle hat der Pfandschuldner/Käufer bei der Registrierung eines Pfandrechts/Eigentumsvorbehalts im Pfandregister?

    Der Pfandschuldner muss der Registrierung eines vom Pfandgläubiger (oder dem Vertreter oder Bevollmächtigten) ausgeübten Pfandrechts nicht zustimmen.

    Er erhält lediglich eine E-Mail, die ihn davon in Kenntnis setzt, dass sein Name in Verbindung mit einer Registrierung genannt wird (nur wenn der Pfandgläubiger/Vertreter/Bevollmächtigte seine E-Mail-Adresse in einem freien Feld vermerkt hat).

  • Wenn in einer Vereinbarung vorgesehen ist, dass verschiedene Pfandschuldner ihre beweglichen Güter verpfänden, können die Pfandstücke in einer einzigen Registrierung erfasst werden oder müssen sie pro Pfandschuldner registriert werden?

    Bei einer Registrierung im Pfandregister ist es möglich, mehrere Pfandschuldner und mehrere belastete Güter einzutragen. Es ist jedoch nicht möglich, mehrere besicherte Höchstbeträge einzugeben.

    Folglich werden bei einer einzigen Registrierung für alle Pfandschuldner zusammen die von ihnen verpfändeten Güter mit demselben Höchstbetrag belastet, d. h. mit dem Betrag, der vom Pfandgläubiger (oder seinem Vertreter oder Bevollmächtigten) eingetragen wurde.

  • Ist das Speichern des Zertifikats notwendig und wo finde ich den öffentlichen Schlüssel des Zertifikats?

    Die Registrierung eines Zertifikats dient nur der Verwendung des Webdienstes, der registrierten Nutzern vorbehalten ist. Der Webdienst ist fakultativ (Organisationen sind nicht verpflichtet, den Webdienst zu nutzen).

    Wenn sie dies wünscht, muss das Zertifikat von der Organisation erstellt und der öffentliche Schlüssel dieses Zertifikats im Pfandregister registriert werden.

Pfandregister – Gebühr, Zahlung und Vorschuss

  • Kann ich eine Preisliste für Verrichtungen im Pfandregister erhalten?

    Die Gebühren, die im Rahmen des Pfandregisters geschuldet sind, können in dieser Tabelle eingesehen werden. Gemäß Artikel 14 des Königlichen Erlasses vom 14. September 2017 zur Ausführung der Artikel von Buch III Titel 17 des Zivilgesetzbuches.

    Gebühren Pfandregister (gültig am 31. Dezember 2023)
    Vorgang Betrag der besicherten Forderung Geschuldete Gebühr
    Konsultierung (Art. 14 § 7 K.E. 14.09.2017) 7 € (0/1 Ergebnis) oder 7 € zusätzlich/Ergebnis >1
    Registrierung (Art. 14 § 1 K.E. 14.09.2017) 0 € - 10.000,00 € 25 €
    10.000,01 € - 25.000,00 € 61 €
    25.000,01 € - 200.000,00 € 122 €
    200.000,01 € - 500.000,00 € 244 €
    500.000,01 € - < 610 €
    Änderung (Art. 14 § 2 K.E. 14.09.2017) 0 € - 10.000,00 € 15 €
    10.000,01 € - 25.000,00 € 37 €
    25.000,01 € - 200.000,00 € 74 €
    200.000,01 € - 500.000,00 € 147 €
    500.000,01 € - < 366 €
    Streichung (Art. 14 § 3 K.E. 14.09.2017) 0 € - 10.000,00 € 10 €
    10.000,01 € - 25.000,00 € 25 €
    25.000,01 € - 200.000,00 € 49 €
    200.000,01 € - 500.000,00 € 98 €
    500.000,01 € - < 244 €
    Streichung eines Teils der belasteten/verkauften Güter (Art. 14 § 3 K.E. 14.09.2017) 0 € - 10.000,00 € 10 €
    10.000,01 € - 25.000,00 € 25 €
    25.000,01 € - 200.000,00 € 49 €
    200.000,01 € - 500.000,00 € 98 €
    500.000,01 € - < 244 €
    Verringerung des Höchstbetrags, bis zu dem die Forderung besichert ist/Betrags des nicht gezahlten Kaufpreises (Art. 14 § 5 K.E. 14.09.2017) 0 € - 10.000,00 € 10 €
    10.000,01 € - 25.000,00 € 25 €
    25.000,01 € - 200.000,00 € 49 €
    200.000,01 € - 500.000,00 € 98 €
    500.000,01 € - < 244 €
    Erneuerung (Art. 14 § 6 K.E. 14.09.2017) 0 € - 10.000,00 € 25 €
    10.000,01 € - 25.000,00 € 61 €
    25.000,01 € - 200.000,00 € 122 €
    200.000,01 € - 500.000,00 € 244 €
    500.000,01 € - < 610 €
    Abtretung Pfandrecht/Eigentumsvorbehalt (Art. 14 § 8 K.E. 14.09.2017) 13 €
    Rangabtretung (Art. 14 § 8 K.E. 14.09.2017) 13 €
  • Wie werden Verrichtungen im Pfandregister bezahlt?

    Als gewöhnlicher (d. h. nicht registrierter) Nutzer werden Sie zur Zahlung zum Portal MyMinfin weitergeleitet. Wenn Sie ein registrierter Nutzer sind, zahlen Sie über Ihr Vorschusskonto.

  • Welches Datum muss berücksichtigt werden, um die Umrechnung in Euro für einen Betrag vorzunehmen, der in USD aufgeführt ist?

    Die Umrechnung in Euro muss an dem Datum der Unterzeichnung der Pfandvereinbarung erfolgen.

  • Kann der Vorschuss auf mein Konto zurückgezahlt werden?

    Wenn Sie möchten, dass wir den Vorschuss erstatten, müssen Sie die Vereinbarung kündigen. Die Anweisungen zur Beendigung finden Sie in der Vereinbarung unter Punkt „1.10. Dauer der Vereinbarung, ...“.

  • Wurde ein Schwellenbetrag für meine Organisation festgelegt? Ich erhalte die Nachricht „Der aktuelle Saldo des Vorschusses liegt unter dem Schwellenbetrag, der für Ihre Organisation festgelegt wurde. Denken Sie bitte daran, Ihr Konto aufzuladen“.

    Jede Organisation kann selbst einen Schwellenbetrag festlegen, bei dessen Erreichen eine automatische Meldung erstellt wird, wenn der noch verfügbare Vorschuss diesen Schwellenwert erreicht hat. Vermutlich haben Sie diesen Schwellenwert auf 1.000,00 Euro eingestellt, als Sie Ihr Profil erstellt haben.

    Sie können dies in der Rubrik „Meine Profile“ ändern, indem Sie auf den Stift neben dem Namen Ihrer Organisation klicken. Sie können das Feld „Schwellenbetrag für Warnung“ (Drempel voor waarschuwing | Seuil d'avertissement) anpassen. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „Information aktualisieren“ (Informatie actualiseren | Actualiser). Die Änderung ist dann gespeichert.

  • Vor einigen Wochen habe ich einen Antrag auf Vorschuss für meine Organisation eingereicht, aber bis jetzt wurde der Antrag noch nicht genehmigt. Was muss ich tun?

    Damit der Antrag auf Vorschuss genehmigt werden kann, muss der angegebene Betrag im Voraus gezahlt werden. Sobald der Betrag auf dem Konto des FÖD Finanzen eingegangen ist, wird der Antrag auf Vorschuss genehmigt und die Organisation kann ihre Verrichtungen mit dem Vorschuss bezahlen. Am Tag nach dem Antrag auf Vorschuss können Sie die Angaben zur Ausführung der Zahlung dem PDF-Dokument entnehmen, das Sie in der Registerkarte „Meine Zahlungen“ (Mijn betalingen | Mes paiements) herunterladen können.

    Um dieses Dokument zu erhalten, klicken Sie auf die Rubrik „Buchhaltung“ (Comptabiliteit | Comptabilité), in der eine Übersicht über die bereits beantragten Vorschüsse verfügbar ist. Neben jedem Antrag befindet sich in der Spalte „Aktionen“ (Acties | Actions) ein PDF-Icon. Wenn Sie darauf klicken, erhalten Sie die Zahlungsaufforderung.

  • Ich finde kein Piktogramm „Meine Zahlungen“, um einen Vorschuss zu überweisen.

    Als gewöhnlicher (d. h. nicht registrierter) Nutzer werden Sie zur Zahlung zum Portal MyMinfin weitergeleitet. Wenn Sie ein registrierter Nutzer sind, zahlen Sie über Ihr Vorschusskonto.

    Weitere Informationen finden Sie im Benutzerhandbuch im Kapitel über Vorschüsse (Punkt 6.8).

Pfandregister – Einsichtnahme

  • Wer kann das Pfandregister einsehen?

    Jede Person, die über einen belgischen Personalausweis oder die itsme-App verfügt, kann im Prinzip das Pfandregister einsehen.

    Wichtig: Die Identität der Person, die Einsicht nimmt, wird im System gespeichert. Ein Pfandgläubiger oder Käufer unter Eigentumsvorbehalt kann verfolgen, wer in den letzten sechs Monaten seine Daten eingesehen hat.

    Die missbräuchliche oder kommerzielle Nutzung des Pfandregisters ist verboten.

  • Ein Verkäufer hat eine Unternehmensnummer, verkauft aber in eigenem Namen und ohne, dass der Verkauf mit seinen beruflichen Aktivitäten in Zusammenhang steht. Muss ich eine Suche anhand seiner Unternehmensnummer durchführen oder die Registerkarte „Natürliche Person mit Unternehmensnummer“ (Natuurlijke persoon met ondernemingsnummer | Personne physique avec numéro d’entreprise) wählen?

    Im Rahmen einer Einsichtnahme in das Pfandregister beziehen sich die möglichen Suchbegriffe auf den Pfandschuldner oder den Käufer des Gutes, das unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurde, und nicht auf den Pfandgläubiger oder Verkäufer. Letzterer ist die Person, die selbst (oder über ihren Bevollmächtigten oder Vertreter) das Pfandrecht oder den Eigentumsvorbehalt registriert hat und die daher wissen sollte, in welcher Eigenschaft sie gehandelt hat (natürliche Person mit oder ohne Unternehmensnummer).

  • Ich möchte Zugang zum Pfandregister erhalten, um zu sehen, woraus das registrierte Pfandrecht genau besteht.

    Jede Person, die über einen belgischen Personalausweis oder die itsme-App verfügt, kann das Pfandregister einsehen.

    Wenn Sie persönlich Pfandschuldner oder Käufer unter Eigentumsvorbehalt sind, können Sie als Suchkriterium „Meine Pfandrechte oder Eigentumsvorbehalte (Pfandschuldner/Käufer)“ (Mijn pandrechten of eigendomsvoorbehouden (pandgever/koper) | Mes gages et réserves de propriété (constituants/acheteurs)) wählen, damit Sie kostenlos Zugang zu Informationen über die Pfandrechte oder Eigentumsvorbehalte erhalten, die Sie betreffen.

  • Wie kann ich die Ergebnisse einer Einsichtnahme in das Pfandregister wiederfinden?

    Sie können Ihre Suchergebnisse im Verlauf der Zahlungen einsehen, der in der Rubrik „Meine Zahlungen“ zu finden ist. Wenn Sie die Schaltfläche „Details“ bei der Einsichtnahme anklicken, erhalten Sie eine Zusammenfassung dieser Einsichtnahme.

    Achtung: Nur die letzten 9 Verrichtungen sind verfügbar.

    Um Ihr Suchergebnis einzusehen, befolgen Sie bitte folgende Schritte:

    • Öffnen Sie die Rubrik „Meine Zahlungen“ (Mijn betalingen | Mes paiements).
    • Klicken Sie auf die Schaltfläche „Mein Zahlungsverlauf“ (Mijn betalingsgeschiedenis | Mon historique des paiements).
    • Suchen Sie in der Übersicht die gewünschte Zahlung und klicken Sie auf die Schaltfläche „Details“.
    • Klicken Sie auf die Schaltfläche „Ergebnis(se) sehen...“ (Zie het/de resulta(a)t(en) ... | Voir le(s) resultat(s)...).
    • Scrollen Sie nach unten zur Schaltfläche „Suche bestätigen“ (De zoekopdracht bevestigen | Valider la recherche) und klicken Sie darauf.
    • Sie werden nochmals zur Seite der Zahlungen weitergeleitet, aber Sie werden sehen, dass der Betrag auf 0 steht.
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Pfandregister – Streichung

Wenn das Notariat einen Gläubiger auszahlt, muss es dann auch die Eintragung im Pfandregister streichen?

Vor der Streichung einer Registrierung muss Artikel 36 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 berücksichtigt werden, der Folgendes besagt: „§ 1 Der Pfandgläubiger muss im Falle der Zahlung der gesicherten Verbindlichkeit dafür sorgen, dass die Registrierung des Pfandrechts gestrichen wird. Diese Streichungsverpflichtung gilt ebenfalls für den Verkäufer, der einen Eigentumsvorbehalt hat registrieren lassen, wenn der Käufer den Preis des verkauften Gutes gezahlt hat. Wenn der in Absatz 1 erwähnte Pfandgläubiger oder der in Absatz 2 erwähnte Verkäufer es versäumt, diese Streichung vorzunehmen, kann die Streichung vor Gericht beantragt werden, unbeschadet des eventuellen Schadenersatzes.“

Im Pfandregister können nur Pfandgläubiger/Verkäufer oder deren Vertreter oder Bevollmächtigte (je nachdem, welche Rechte ihnen bei der Registrierung zuerkannt wurden) Streichungen vornehmen.

Pfandregister – Drittwirksamkeit

Wird die Drittwirksamkeit der Pfändung/des Eigentumsvorbehalts beeinträchtigt, wenn die Pfändung / der Verkauf fehlerhaft ist?

Die Registrierung eines Pfandrechts oder eines Eigentumsvorbehalts im Pfandregister macht dieses bzw. diesen gegenüber Dritten wirksam. Die Registrierung hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Vereinbarung, die Gegenstand der Registrierung ist.

Im Fall von Rechtsstreitigkeiten obliegt es dem zuständigen Richter, über die Beanstandungen zu entscheiden.

Pfandregister – Alte Rechte und Eintragungen

  • Werden die Eintragungen von gewerblichen und landwirtschaftlichen Pfandrechten, die am 31. Dezember 2017 bestanden, in das neue Pfandregister übertragen?

    Während des Übergangszeitraums von einem Jahr (1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018) konnten bestehende Eintragungen von Verpfändungen eines gewerblichen oder eines landwirtschaftlichen Vorzugsrechts in das Pfandregister übertragen werden, unter Beibehaltung des Rangs und für die Restdauer des laufenden Zeitraums von 10 Jahren. Die Übertragung musste vom Pfandgläubiger oder dem bevorrechtigten Gläubiger vorgenommen werden und war kostenlos.

    Seit dem 1. Januar 2019 ist die Übertragung nicht mehr möglich. Es können nur neue Registrierungen im Pfandregister vorgenommen werden.

  • Können nach dem Übergangszeitraum Registrierungen sowohl beim Amt für Rechtssicherheit als auch im neuen Pfandregister eingesehen werden?

    Nach dem Übergangszeitraum (bis 31. Dezember 2018) werden vom Amt für Rechtssicherheit keine Abschriften oder Bescheinigungen mehr für gewerbliche Pfandrechte ausgestellt. Die Pfandrechte können nur noch im Pfandregister eingesehen werden.

  • Kann ich beim Amt für Rechtssicherheit noch Pfandrechte registrieren lassen?

    Seit dem 1. Januar 2018 ist es nicht mehr möglich, Eintragungen von Pfandrechten beim Amt für Rechtssicherheit zu beantragen. Dies ist nur noch im Pfandregister möglich.