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Vollmachten

Mit der Anwendung „Vollmachten“ können Sie Ihre Steuervollmachten erstellen und verwalten.

Alle Arten von Vollmachten bieten Ihnen Zugang zu einem Online-Dienst, um Steuerangelegenheiten im Namen eines Dritten zu erledigen.

Zugriff auf die Anwendung „Vollmachten“

Neuigkeiten

  • 18.03.2024 - Wartung der elektronischen Dienste am 21. März von 20.00 bis 21.00 Uhr.

    Am Donnerstag, den 21. März 2024 zwischen 20.00 Uhr und spätestens 21.00 Uhr finden wichtige Wartungsarbeiten am FAS statt, die zu Störungen beim Einloggen in alle Online-Dienste der Regierung führen können. Sollten Sie ein Problem haben, versuchen Sie bitte, sich erneut einzuloggen (nach 21 Uhr).

    Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
     
  • 12.02.2024 - Eine Vollmacht „Steuerlicher Wohnsitz“ ist jetzt verfügbar

    Mit der neuen Vollmacht Steuerlicher Wohnsitz können die Bevollmächtigten die Anträge auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes ihrer Kunden über MyMinfin einreichen.

    Sobald die Vollmacht aktiviert wurde, kann der Bevollmächtigte:

    • den Antrag auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes einreichen
    • eine Zusammenfassung des Antrags einsehen
    • die Entscheidung (Bescheinigung oder Ablehnung) einsehen

    Wie wird eine Vollmacht erstellt?

    Bevollmächtigte, die bereits Anträge auf Bescheinigungen des steuerlichen Wohnsitzes mit einer anderen aktiven Vollmacht (BiztaxMyMinfin oder Tax-on-web) einreichen, müssen diese neue Vollmacht nicht aktivieren.

  • 16.07.2021 - Aktualisieren Sie selbst fehlerhafte Namen in „Vollmachten“

    Wie können Sie als Vollmachtgeber Ihren Namen oder den Namen Ihres Unternehmens ändern?
    Melden Sie sich in der Anwendung „Vollmachten“ an:

    • Klicken Sie „im eigenen Namen“ an, um Ihren eigenen Namen zu ändern.
    • Klicken Sie „im Namen eines Unternehmens“ an, um den Namen Ihres Unternehmens zu ändern.

    Der Name wird automatisch angepasst.

    Wie können Sie als Bevollmächtigter den fehlerhaften Namen eines Kunden ändern?
    Klicken Sie in dem Reiter „Suche“ auf  und geben Sie Folgendes ein:

    • entweder die nationale Nummer Ihres Kunden (unter „Bürger“)
    • oder die Nummer des Unternehmens Ihres Kunden (unter „Unternehmen“).

    Es wird der aktuelle Name angezeigt.

    Wenn Sie auf „Bestätigen“ klicken, wird der alte/fehlerhafte Name in der Datenbank automatisch ersetzt.

  • 28.06.2021 - Sie wechseln Ihren Buchprüfer zur Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten? Überprüfen Sie Ihre aktiven Vollmachten!

    Wenn Sie Ihren Buchprüfer (oder Steuerberater) wechseln, vergessen Sie nicht, die von Ihrem ehemaligen Buchprüfer verwalteten Vollmachten zu überprüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.

    Bestimmte Vollmachten werden bei der Erstellung einer neuen Vollmacht automatisch widerrufen. Mögliche andere Vollmachten bleiben ohne Ihr Eingreifen hingegen weiterhin aktiv.

    Sie haben einen Buchprüfer beauftragt, um: Sie haben eine aktive Vollmacht Wenn Sie den Buchprüfer wechseln und eine neue Vollmacht erstellt wird:
    Ihre Steuererklärung einzureichen Vollmacht „Tax-on-web“ wird die alte Vollmacht automatisch widerrufen
    in MyMinfin auf Ihre Dokumente zuzugreifen Vollmacht „MyMinfin“ bleibt die alte Vollmacht aktiv
    in Ihrem Namen einen Widerspruch einzulegen Vollmacht „Streitsachen“ bleibt die alte Vollmacht aktiv

    Melden Sie sich in der Anwendung „Vollmachten“ an und überprüfen Sie, welche Vollmachten aktiv bleiben sollen, damit nur berechtigte Personen Zugriff auf Ihre Daten haben.

    Sie möchten keinen Buchprüfer mehr beauftragen und Ihre steuerlichen Pflichten selbst erfüllen? Dann vergessen Sie nicht, Ihre Vollmachten zu widerrufen.

  • 29.03.2021 - Was geschieht, wenn der zweite Unterzeichner die Vollmacht nicht unterzeichnen kann?

    In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der zweite Unterzeichner nicht in der Lage ist, die Vollmacht zur Aktivierung zu unterzeichnen, und er eine Fehlermeldung erhält.

    Sie müssen die Vollmacht nicht aufheben und eine neue einrichten.

    Um das Problem zu lösen, reicht es, den Browser-Cache zu leeren, den Browser zu schließen und ein neues Fenster zu öffnen.

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

  • 08.12.2020 - Die Vollmacht „Verbrauchsteuern_pro“ wird „Akzisen_pro“

    Haben Sie eine aktive Vollmacht „Verbrauchsteuern_pro“?

    Der Name dieser Art von Vollmacht wurde durch „Akzisen_pro“ ersetzt.

    Dies hat keine Auswirkung auf den Status Ihrer aktiven Vollmacht und auf die durch diese Art von Vollmacht gebotenen Zugangsrechte.


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