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In Belgien ansässige Steuerpflichtige - Erstattung der ausländischen MwSt.

Die Erstattung der ausländischen MwSt. als in Belgien ansässiger Steuerpflichtiger beantragen

  • In welchem Land kann die Erstattung der ausländischen MwSt. beantragt werden?

    Ausgaben in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

    Haben Sie die MwSt. auf Ausgaben in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union getragen (zum Beispiel Treibstoffkosten, Messe- oder Ausstellungsgebühren)?

    Wenn Ihr Unternehmen nicht bei der Mehrwertsteuerverwaltung dieses Landes registriert ist, müssen Sie die Erstattung dieser MwSt. über das belgische Portal Intervat beantragen.

    Ankauf von Gütern in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, um sie weiterzuverkaufen

    Kauft Ihr Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat Güter, um sie weiterzuverkaufen?

    Ihr Unternehmen muss sich möglicherweise in diesem Mitgliedstaat für die MwSt. registrieren lassen. In diesem Fall müssen Sie die Erstattung der MwSt. über die in diesem Mitgliedstaat verwendete Mehrwertsteuererklärung beantragen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen ausländischen Behörde.

  • Wie kann ich (in Belgien) die Erstattung der ausländischen MwSt. beantragen?

    MwSt. eines europäischen Landes

    Stellen Sie den Antrag online über Intervat. Dazu reichen Sie eine „VAT-Refund-Erklärung“ ein.

    Wir empfehlen Ihnen, Erklärungen jeweils nur für einen Mitgliedstaat einzureichen. Dadurch werden die Risiken für Probleme im Falle einer Berichtigung erheblich verringert.

    MwSt. eines nichteuropäischen Landes

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen ausländischen Behörde. Sie können das Formular 803 benutzen.

  • Wann kann die Erstattung der ausländischen MwSt. beantragt werden?

    Der Antrag auf Erstattung der MwSt. für ein Kalenderjahr ist spätestens bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres zu stellen.

    Beispiel: Für die Rechnungen von 2021 können Sie eine Erstattung bis zum 30. September 2022 beantragen.

    Sie können Ihren Antrag ab dem ersten Tag, der auf den Erstattungszeitraum folgt, einreichen.

    Beispiel: Ein Antrag für den Zeitraum vom 01.04.2021 bis 30.06.2021 kann ab dem 1. Juli 2021 eingereicht werden.

  • Wie viele Anträge kann ich pro Jahr stellen? Was ist der Mindestbetrag?

    Maximal 5 Anträge

    Sie können maximal 5 Anträge für die Ausgaben eines Kalenderjahres einreichen.

    Der Zeitraum, auf den in Ihrem Antrag Bezug genommen wird, kann:

    • ein Quartal
    • oder ein Kalenderjahr (12 Monate) sein.
      Dieser jährliche Antrag darf nur MwSt.-Beträge enthalten, die nicht bereits in vierteljährlich gestellten Anträgen auf Erstattung enthalten sind.

    Mindestbeträge pro Antrag

    Wenn sich Ihr Antrag auf einen Zeitraum von 3 Monaten bezieht, liegt der Mindestbetrag bei 400 Euro pro Mitgliedstaat.

    Wenn sich Ihr Antrag auf einen Zeitraum von einem Kalenderjahr bezieht, liegt der Mindestbetrag bei 50 Euro pro Mitgliedstaat.

    Beläuft sich der erstattungsfähige Betrag nach der Bearbeitung des Antrags auf weniger als 50 Euro, erfolgt keine Erstattung.

  • Welche Frist gilt für die Erstattung?

    Die Erstattung erfolgt über den betreffenden Mitgliedstaat (in dem Sie die MwSt. gezahlt haben).

    Wir senden Ihren Antrag an diesen Mitgliedstaat. Dieser hat 4 Monate Zeit (ab Eingang des Antrags) eine Entscheidung zu treffen. Müssen zusätzliche Informationen angefordert werden, kann diese Frist auf 6 oder 8 Monate verlängert werden.

    Sobald die Entscheidung getroffen wurde (und wenn diese positiv ausfällt), wird der Betrag innerhalb von 10 Werktagen zurückerstattet.

    Haben Sie eine Frage zu Ihrer Erstattung? Wenden Sie sich an den betreffenden Mitgliedstaat und geben Sie die BE-Referenznummer (zum Beispiel BEXXXXXXXXXXXXXXXX) an, die Sie per E-Mail nach der Einreichung Ihrer Erklärung erhalten haben.