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MwSt. – Fristverlängerungen Sommerferien 2022 – Erklärungen mit Erstattung – Berichtigung

Datum:

Im Gegensatz zu vorherigen Informationen haben Steuerpflichtige, die vierteljährliche Erklärungen einreichen, bis zum 10. August 2022 Zeit, um die Erklärung für das 2. Quartal 2022 einzureichen und eine mögliche Erstattung der MwSt. zu erhalten. Die gleiche Frist gilt für Steuerpflichtige, die monatliche Erklärungen einreichen und die nicht über Genehmigung für monatliche Erstattungen verfügen oder keine „Starter“ sind.

Steuerpflichtige, die ihre Erklärung für das 2. Quartal oder Juni 2022 bereits eingereicht haben und die vergessen haben, das Feld „Erstattung“ anzukreuzen, können dies noch tun, indem sie ihre Erklärung vor dem 10. August 2022 über Intervat ändern.

Wie korrigiere ich eine Erklärung über Intervat?

Der MwSt.-Zeitplan > Erklärung sowie die Informationen über die Fristverlängerungen für Mehrwertsteuerpflichtige – Sommerferien 2022 wurden aktualisiert.