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Bescheinigungen für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 geleistet wurde – Elektronische Einreichung – Fristverlängerung

Datum:

Wenn Sie Kinderbetreuungsaktivitäten organisieren, die Anspruch auf eine Steuerermäßigung geben, müssen Sie den Eltern eine Bescheinigung ausstellen und die Angaben der Bescheinigung an den FÖD Finanzen übermitteln.

Angesichts der Schwierigkeiten des Sektors, die Bescheinigungen 281.86 online einzureichen, haben wir beschlossen, die Einreichungsfrist bis einschließlich 31. März 2023 zu verlängern.

Für Kinderbetreuungsaktivitäten, die im Jahr 2022 stattgefunden haben, müssen Sie die Bescheinigungen nicht online einreichen, wenn Sie auf technische Probleme stoßen. Diese Probleme können Folgendes betreffen:

  • die Hardware,
  • die Software,
  • die Kompetenzen des Personals zur Erstellung korrekter Bescheinigungen.

In jedem Fall müssen Sie den Eltern immer eine Papierbescheinigung ausstellen. Für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 stattgefunden hat, können Sie noch das alte Format der Bescheinigung verwenden, d. h. Ihre eigene Bescheinigung oder die vorherige, nicht verpflichtende Bescheinigung.