Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

E-DEPO


Mit unserer Anwendung e-DEPO können Sie eine Hinterlegung oder Konsignation bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse einzahlen. Dank e-DEPO können Sie unter anderem auch Ihre Mietgarantie und andere Kategorien von Hinterlegungen und Konsignationen fortan mit ein paar Klicks online einzahlen.
Sie können Ihre Akte selbst verwalten!

 Zur Anwendung e-DEPO Video Tutorial(EXTERNE LINK) Anleitungen und FAQ(EXTERNE LINK)


 e-DEPO

Die folgenden Hinterlegungs- und Konsignationskategorien können nun direkt in unserer interaktiven Anwendung e-DEPO bearbeitet werden:

Sicherheitsleistungen

Nähere Informationen zu Sicherheitsleistungen

Konsignationen

Andere

Auf diese Weise haben Sie Ihren eigenen Zugang zur Verwaltung Ihrer Akten.

Es ist geplant, dass die anderen Hinterlegungsarten im Laufe der kommenden Monate ebenfalls mit der Anwendung e-DEPO bearbeitet werden können. Dies gilt nicht für entmaterialisierte Inhaberpapiere, welche weiterhin mit der bestehenden spezifischen Anwendung bearbeitet werden.

Möchten Sie einen Dritten mit der Verwaltung Ihrer e-DEPO-Akten beauftragen? Die gute Nachricht ist, dass dies nun dank der Einführung einer gesonderten Vollmacht für die Anwendung möglich ist. Jeder Dritte, der eine Vollmacht von einer natürlichen oder juristischen Person erhalten hat, kann nun innerhalb der Anwendung e-DEPO die gleichen Handlungen wie diese Person vornehmen. Die Vollmacht kann über folgenden (externer Link)Link angelegt werden. Alle Informationen zu Vollmachten finden Sie auch auf der folgenden (Dieser Hyperlink öffnet ein neues Fenster)Seite.

Aus Gründen der Sicherheit und Schnelligkeit und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (DSGVO) müssen alle Bürgschaften, Hinterlegungen und Konsignationen, die über e-DEPO eingegeben und erstattet werden können, unbedingt über die genannte Anwendung bearbeitet werden. Mit anderen Worten: Die Hinterlegungs- und Konsignationskasse antwortet nicht mehr auf Anfragen, die per E-Mail oder per Post eingereicht werden. e-DEPO bietet die erforderliche Sicherheit – Einlagen, Hinterlegungen und Konsignationen können mit wenigen Klicks eingereicht oder erstattet werden! 

Auch dann, wenn Sie Ihre Akte auf anderem Wege als über e-DEPO eingereicht haben, muss die Erstattung über diese Anwendung erfolgen. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Akte nicht in e-DEPO vorliegt, teilen Sie uns bitte die Aktennummer sowie die Nationalregisternummer (NN) und/oder die Unternehmensnummer (ZDU-Nr.) der betroffenen Parteien mit. Unsere Dienste sorgen dann dafür, dass Ihre Akte in die Anwendung e-DEPO übertragen wird, und informieren Sie, sobald die Akte in der Anwendung verfügbar ist.

Achtung: Eine Sicherheitsleistung für vorläufige Haftentlassung ist eine Form von juristischer Hinterlegung, über die Sie hier nähere Auskünfte finden.

Unterstützung bei der Verwendung von e-DEPO

TUTORIAL

Wie zahle ich in weniger als 5 Minuten in e-DEPO eine Kaution ein?

Handbücher

Ich möchte eine Hinterlegung einreichen:

Ich bin der Begünstigte einer Sicherheitsleistung:

FAQ

(This hyperlink opens a new window

  • Wie kann ich mich bei e-DEPO einloggen?

    Sie haben erst Zugriff auf e-DEPO, nachdem Sie sich über eines der sicheren Mittel[1] auf der Portalseite des FÖD Finanzen identifiziert haben: MyMinfin.

    Um auf e-DEPO zuzugreifen, folgen Sie diesem Link (externer Link).

    Sie können sich auch bei MyMinFin einloggen (als Bürger oder im Namen eines Unternehmens) und auf „Anwendungen“ und dann auf „e-DEPO“ klicken.

    Abhängig von Ihrer Rolle haben Sie dann Zugriff auf Ihre Privatakten als Privatperson oder auf Ihre beruflichen Akten oder Akten Ihres Unternehmens oder Ihrer öffentlichen Einrichtung.

    Privatperson oder Fachkraft

    Um sich als Privatperson oder Fachkraft einzuloggen, müssen Sie keine weiteren Schritte unternehmen.

    Unternehmen und öffentliche Einrichtung

    Um sich als Unternehmen oder öffentliche Einrichtung einzuloggen, müssen Sie zunächst innerhalb dieses Unternehmens oder dieser öffentlichen Einrichtung über eine Rolle verfügen.

    Der gesetzliche Vertreter[2] einer Organisation hat automatisch eine Rolle und die damit verbundenen Rechte. Will er Aufgaben im Zusammenhang mit e-DEPO an einen Mitarbeiter übertragen, so kann der gesetzliche Vertreter einen „Zugangsverwalter“ bestimmen, der dann einem oder mehreren Mitarbeitern seiner Organisation eine der beiden verfügbaren Rollen bezüglich e-DEPO übertragen kann. Der gesetzliche Vertreter kann auch direkt einem oder mehreren Mitarbeitern eine Rolle zuweisen.

    [1] Elektronischer Personalausweis, Token, Anwendung itsme

    [2] Oder die gesetzlichen Vertreter

  • Möchten Sie einen Dritten mit der Verwaltung Ihrer e-DEPO-Akten beauftragen?

    Die gute Nachricht ist, dass dies dank der Einführung einer gesonderten Vollmacht für die Anwendung möglich ist. Jeder Dritte, der eine Vollmacht von einer natürlichen oder juristischen Person erhalten hat, kann nun innerhalb der Anwendung e-DEPO die gleichen Handlungen wie diese Person vornehmen. Die Vollmacht kann über folgenden (externer Link)Link angelegt werden. Alle Informationen zu Vollmachten finden Sie auch auf der folgenden (Dieser Hyperlink öffnet ein neues Fenster)Seite.

  • Wie kann ich als gesetzlicher Vertreter einer Organisation einem Mitarbeiter eine Rolle zuweisen und welche Rollen sind verfügbar?

    Zugangsverwalter

    Der Zugangsverwalter wird über die Anwendung „Verwaltung der Zugangsverwalter“ über diesen Link bestimmt.(externer Link)

    Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie in der folgenden Anleitung (externer Link):

    Rollenverwaltung

    Die Rollen werden über die Anwendung „Meine eGov-Rollenverwaltung“ über diesen Link zugewiesen.

    Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie unter dieser Adresse.

    Beschreibung der e-DEPO-Rollen

    Wie bereits erwähnt, gibt es zwei e-DEPO-Rollen mit mehr oder weniger umfangreichen Befugnissen.

    • FÖD FIN e-DEPO Verwalter
      Der Verwalter hat die gleichen Rechte wie der gesetzliche Vertreter: Er kann im Namen der Organisation, die ihm die genannte Rolle zugewiesen hat, alle verfügbaren Schritte ausführen.
    • FÖD FIN e-DEPO Aktenverwalter
      Der Aktenverwalter kann ebenfalls im Namen der Organisation verschiedene Schritte ausführen, aber er darf keine Maßnahmen ergreifen, die finanzielle Auswirkungen haben[1].

    [1] Der Aktenverwalter darf also keine Freigaben anordnen, Erstattungen anfordern, Entnahmen entgegennehmen usw.

  • Was ist, wenn ein oder mehrere von der Akte betroffene Personen aus dem Ausland kommen?

    Ausländer, die in Belgien leben, sowie ausländische Unternehmen, die bereits Kontakt mit der Verwaltung hatten, wurden im Prinzip bereits ins belgische Nationalregister aufgenommen. Sie haben somit bereits eine belgische Erkennungsnummer, die dann im vorliegenden Fall zu verwenden ist.

    Bei natürlichen oder juristischen Personen, die noch nie im belgischen Nationalregister eingetragen waren, muss die betreffende Person für ihre Akte bei der HKK einen Antrag auf Eintragung stellen.

    Hierzu muss sie die folgenden Informationen angeben:

    • Gesellschaft: Gründungsdatum der Gesellschaft, Handelsname und Adresse des Gesellschaftssitzes
    • Fachkraft – natürliche Person: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse
    • Privatperson: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse

    Nach der Bearbeitung ihrer Anfrage teilt die HKK der betreffenden Person ihre belgische Erkennungsnummer mit. Mit der neuen Nummer kann die gewünschte Akte dann in e-DEPO angelegt werden.

    Zur Information: Beim Eintragen der belgischen Erkennungsnummer in das Formular trägt e-DEPO automatisch die Identifikationsdaten der natürlichen oder juristischen Person ein. Wenn diese Person nicht im belgischen Nationalregister eingetragen ist, findet e-DEPO keine Daten und der Betreffende kann nicht in der Akte registriert werden. Diese Nummer ist daher zwingend erforderlich.

  • Wo finde ich Informationen zur Bezahlung in e-DEPO?

    Am Ende des Verfahrens zum Anlegen einer neuen Akte in der Anwendung e-DEPO müssen Sie die Zusammenfassung für das Erstellen der Akte validieren. Anschließend sendet Ihnen die Anwendung eine Empfangsbestätigung in Bezug auf die Registrierung Ihrer Anfrage zu. In dieser Empfangsbestätigung finden Sie die Zahlungsanweisungen, die Sie für die Bezahlung des geschuldeten Betrages verwenden können. Sie erhalten diese Information auch per E-Mail, einschließlich der Aktennummer, die Ihrem Antrag zugewiesen wurde.

    Zudem können Sie die Akte, die in unserer Anwendung angelegt wurde, jederzeit einsehen, indem Sie auf „Consulter mes dossiers“ klicken. Sie können die Zahlungsanweisungen in Bezug auf eine Akte auch finden, indem Sie die betreffende Akte auswählen und das Dokument „Demande d‘ouverture de dossier“ unten in der Akte herunterladen.

    Zu diesem Zeitpunkt ist die Akte noch nicht endgültig angelegt. Sie haben dann 30 Tage Zeit, um den entsprechenden Betrag zu entrichten.

    Achtung: Die Kontonummer der HKK für die Zahlung von Sicherheitsleistungen hat sich geändert. Bitte verwenden Sie die neue Kontonummer. Um zügig bearbeitet werden zu können, muss die Zahlung die richtige strukturierte Mitteilung enthalten.

  • Wann kann ich davon ausgehen, dass die Akte in e-DEPO angelegt wurde?

    Nach Zahlungseingang können Sie davon ausgehen, dass die Akte angelegt wurde.

    Wenn die Akte online angelegt wurde, haben Sie 30 Tage Zeit, um die Zahlung anzuweisen.

    Unmittelbar nach Zahlungseingang erhalten alle Personen, die mit der Akte in Verbindung stehen, eine entsprechende Mitteilung per E-Mail. Gleichzeitig wird in e-DEPO die Bürgschaftsurkunde erstellt, die dann als rechtsgültiger Nachweis dafür gilt, dass die Sicherheit geleistet wurde. Die Bürgschaftsurkunde kann über e-DEPO in der Online-Akte eingesehen und heruntergeladen werden[1].

    Wird die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen geleistet, so wird die Akte automatisch aus unserer Anwendung gelöscht. Wenn Sie die Akte nach wie vor anlegen möchten, müssen Sie einen neuen Antrag auf Anlegen einer Akte stellen.

    [1] Klicken Sie auf „Consulter mes dossiers“ und wählen Sie die betreffende Akte aus. Sie finden die Urkunde in „Documents“ unter der betreffenden Akte.

  • Wo kann ich meine Akte in e-DEPO einsehen oder abändern?

    Melden Sie sich in unserer Anwendung an, klicken Sie auf „Consulter mes dossiers“ und prüfen Sie, ob die Akte in der Liste mit Ihren Akten erscheint (Ihre Akte muss in die Anwendung e-DEPO übertragen worden sein[1]).

    Erscheint die Akte in der Liste, so können Sie alle Daten zu der Akte einsehen:

    • die allgemeinen Daten der Akte,
    • finanzielle Daten,
    • Angaben zu den verschiedenen Beteiligten,
    • die in der Akte enthaltenen Unterlagen.

    [1] Akten, die nach dem 01.10.2019 angelegt wurden, und alle Schritte, die nach diesem Datum ausgeführt wurden, sind grundsätzlich in e-DEPO gespeichert. Von den Akten, die vor der Einrichtung von e-DEPO angelegt wurden, konnten wir leider nicht alle von unserer alten Anwendung in die Anwendung e-DEPO übertragen, da sie nicht vollständig waren. Unsere Mitarbeiter*innen arbeiten daran, die alten Akten in die Anwendung e-DEPO zu übertragen und auszufüllen, aber das ist sehr zeitaufwendig.

  • Ihre Akte erscheint nicht in der Registerkarte „Consulter mes dossiers“ in e-DEPO?

    Wenn Ihre Akte nicht in e-DEPO erscheint, bitten wir Sie, einen Antrag auf Übertragung Ihrer Akte in die Anwendung e-DEPO per E-Mail an die folgende Adresse zu richten:  info.cdcdck@minfin.fed.be (Link sendet eine E-Mail). Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail auch die nachstehenden Informationen an, damit der Aktenverwalter der Hinterlegungs- und Konsignationskasse Ihre Akte richtig ergänzen kann:

    • Ihre Aktennummer
    • die Erkennungsnummer des belgischen Nationalregisters aller natürlichen Personen, die in dieser Akte eine Rolle innehaben
    • die belgische Unternehmensnummer aller Fachkräfte, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die in der Akte eine Rolle innehaben
    • die E-Mail-Adresse aller natürlichen oder juristischen Personen, die in dieser Akte eine Rolle inne haben.

    Es dauert höchstens eine Woche, die Akte zu übertragen. Danach können Sie Ihre Akte einsehen und über unsere Anwendung e-DEPO Schritte ausführen.

  • Meine Hinterlegungsurkunde sieht anders aus. Was hat es damit auf sich?

    Seit dem 01.02.2019 hat die Hinterlegungsurkunde der Hinterlegungs- und Konsignationskasse ein moderneres Layout. Sie ist aber in gleicher Weise gültig wie die alte Urkunde. 

    Unter „Unser Zeichen“ finden Sie die Nummer der Akte bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse. Damit wir Ihnen schnell und effizient helfen können, müssen Sie diese Nummer bei sämtlicher Korrespondenz mit unserem Dienst angeben.

    Unter „Erkennungsnummer“ finden Sie die Nationalregisternummer oder die Unternehmensnummer aller beteiligten Parteien. Der Hinterlegungs- und Konsignationskasse liegt stets die aktuellste Adresse vor, ohne dass Sie uns hiervon gesondert in Kenntnis setzen müssen.

    Das Dokument wird Ihnen ausschließlich auf elektronischem Weg zugestellt, sobald das Geld bei uns eingegangen ist.

    Dieses Dokument braucht nicht unterzeichnet zu werden, um rechtsgültig zu sein.

  • Meine Akte ist gesperrt. Wie kann ich sie entsperren?

    Normalerweise wird eine Akte gesperrt, nachdem ein Antrag auf eine Entnahme vom Sicherheitsgeber verweigert wurde. Ursache für die Sperrung kann auch eine Pfändung, ein Konflikt zwischen den beteiligten Parteien usw. sein.

    Um eine Akte zu entsperren, müssen Sie bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse einen entsprechenden Antrag stellen. Die einzureichenden Unterlagen sind abhängig von den Gründen, aus denen die Sperrung erfolgt ist:

    • Im Falle der Verweigerung einer Entnahme oder eines Konflikts zwischen den Parteien wartet die Hinterlegungs- und Konsignationskasse so lange, bis ein Urteil gefällt wurde oder bis die Parteien zu einem Vergleich gelangen.
    • Bei einer Pfändung muss der Ausgang des Pfändungsverfahrens abgewartet werden.
  • Wie schließe ich meine Akte ab?

    Akten werden in e-DEPO automatisch abgeschlossen. Die Akte wird automatisch abgeschlossen, wenn das Saldo der Akte auf 0 sinkt (infolge einer Freigabe oder Entnahme).

    e-DEPO zahlt dann auch automatisch eventuelle Zinsen, die sich aus der Verwahrung ergeben, an den Begünstigten aus.

  • Ich bin Ausländer oder ich kann mich nicht in e-DEPO einloggen. Wie kann ich eine Akte anlegen und verwalten?

    Sie müssen die erforderlichen zusätzlichen Schritte ausführen, um Zugriff auf unsere Anwendung e-DEPO zu bekommen. Anders können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.

    • Als natürliche Person: Bitte wenden sich an Ihre Gemeinde, um eine Bis-Nummer bei der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit zu erhalten. 
    • Als juristische Person: Bitte wenden Sie sich an einen zugelassenen Unternehmensschalter, um eine ZDU-Nummer bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen zu erhalten.

    Die Formulare für das Anlegen einer Akte bleiben gültig:

  • Kann ich den Betrag in Raten bezahlen?

    Nein, der gesamte Betrag muss auf einmal bei uns eingehen. Bitte achten Sie auch auf die richtige strukturierte Mitteilung. Wenn eine dieser Vorgaben nicht eingehalten wird, wird das Geld in jedem Fall auf das angegebene Konto zurückgezahlt und e-DEPO geht davon aus, dass keine Zahlung eingegangen ist. Wenn innerhalb von 30 Tagen keine ordnungsgemäße Zahlung bei uns eingeht, wird die Akte automatisch gelöscht.

  • Ich habe den Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen gezahlt. Was muss ich tun?

    In diesem Fall hat e-DEPO Ihre Akte gelöscht. Wenn Sie die Akte doch noch anlegen möchten, müssen Sie einen neuen Antrag auf Anlegen einer Akte stellen und alle Daten erneut über e-DEPO eingeben, genau wie beim Anlegen einer neuen Akte.

  • Mir ist bei der Zahlung ein Fehler unterlaufen. Was muss ich tun?

    e-DEPO überweist den Betrag der nicht ordnungsgemäßen Zahlung automatisch auf Ihr Bankkonto zurück. Tätigen Sie die Überweisung einfach nochmals unter Angabe der richtigen Daten. Der Betrag wird dann der Akte gutgeschrieben.

Sicherheitsleistungen

  • Welche Angaben sind erforderlich, um in e-DEPO eine neue Akte „Sicherheitsleistung“ anzulegen?

    Um eine Akte „Sicherheitsleistung“ anzulegen, müssen Sie zuerst folgende Informationen erfassen:

    • den Betrag der Sicherheitsleistung
    • die Kontonummer, auf die das Geld an die HKK eingezahlt werden soll
    • die Nummer des belgischen Nationalregisters[1] aller natürlichen Personen, die in dieser Akte eine Rolle innehaben
    • die belgische Unternehmensnummer[2] aller Fachkräfte, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die in der Akte eine Rolle innehaben
    • die E-Mail-Adresse aller natürlichen oder juristischen Personen, die in dieser Akte eine Rolle innehaben[3]

    [1] Muss bei der betroffenen Person erfragt werden und steht auf der Rückseite des Personalausweises.

    [2] Diese Nummer kann bei der betreffenden Person erfragt werden oder mithilfe dieses Tools ermittelt werden: https://kbopub.economie.fgov.be/kbopub/zoeknaamfonetischform.htm

    [3] Sämtlicher Schriftverkehr zu Ihrer Akte erfolgt über diese E-Mail-Adresse, Sie müssen diese also unbedingt angeben.

  • Wer ist an der Akte zu der Sicherheitsleistung beteiligt und was ist die jeweilige Rolle der Personen?

    Die Akte zu einer Sicherheitsleistung besteht mindestens aus zwei verschiedenen Personen, die drei unterschiedliche Rollen einnehmen: Garant, Begünstigter und Hinterleger. Normalerweise ist der Garant auch gleichzeitig der Hinterleger.

    Es gibt keine maximale Personenzahl. Bei bestimmten Arten von Sicherheitsleistungen müssen verschiedene Garanten und/oder verschiedene Begünstigte registriert werden.

  • Was ist ein Begünstigter und was ist seine Rolle?

    Der Begünstigte ist die Person, die als Gegenleistung für eine Auftragsvergabe, die Erteilung einer Bewilligung usw. eine Sicherheitsleistung verlangt.

    Je nach Art der Sicherheitsleistung ist der Begünstigte stets eine juristische Person, z. B. bei öffentlichen Aufträgen. Der Begünstigte kann aber auch eine natürliche Person oder eine juristische Person sein, wie z. B. im Falle einer Mietgarantie.

    Je nach Art der Sicherheitsleistung gibt es einen oder mehrere Begünstigte. Bei Verkehrslizenzen ist z. B. stets der FÖD Mobilität der einzige Begünstigte der Sicherheitsleistung. Bei Mietgarantien kann das vermietete Gut mehreren Personen gehören. In diesem Fall gibt es also mehrere Begünstigte.

    Je nach Art der Sicherheitsleistung wird dem Begünstigten ein besonderer Name gegeben, um die Sache für unsere Kunden zu vereinfachen.

    In der untenstehenden Tabelle sind die verwendeten Begrifflichkeiten und die in e-DEPO verfügbaren Möglichkeiten nach Art der Sicherheitsleistung aufgeführt.

    Begünstigte

    öffentlicher Auftrag

    Bauherr (Bauherren)

    Art des Begünstigten

    mehrere Möglichkeiten

    Breyne-Gesetz

    Bauherr (Bauherren)

    N/U

    mehrere Möglichkeiten

    Verkehrslizenz

    Begünstigter der Sicherheitsleistung

    FÖD Mobilität

    nur ein 

    Mietgarantie

    Vermieter

    N/U

    mehrere Möglichkeiten

    Glücksspiele

    Begünstigter der Sicherheitsleistung

    Kommission für Glücksspiele

    nur ein 

    auf Antrag einer öffentlichen Einrichtung

    Begünstigter der Sicherheitsleistung

    U

    nur ein 

    Versch.

    Begünstigter der Sicherheitsleistung

    N/U

    mehrere Möglichkeiten

    N = natürliche Person

    U = Unternehmen/Fachkraft

    Die Rolle des Begünstigten besteht in der Anordnung von Freigaben (er ermöglicht also der Hinterlegungs- und Konsignationskasse, eine Erstattung an den Hinterleger der Sicherheitsleistung vorzunehmen) und dem Beantragen von Entnahmen (er beantragt bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse die Erstattung einer Sicherheitsleistung oder eines Teils derselben für den Fall, dass ein Sicherheitsgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt).

  • Was ist ein Garant und was ist seine Rolle?

    Der Garant ist die Person, von der als Gegenleistung für eine Auftragsvergabe, die Erteilung einer Bewilligung usw. eine Sicherheitsleistung verlangt wird.

    Je nach Art der Sicherheitsleistung ist der Garant stets eine juristische Person, z. B. bei öffentlichen Aufträgen. Der Garant kann aber auch eine natürliche Person oder eine juristische Person sein, wie z. B. im Falle einer Mietgarantie.

    Je nach Art der Sicherheitsleistung gibt es einen oder mehrere Garanten. Im Fall einer Mietgarantie kann die Vermietung auf den Namen von mehreren Personen erfolgen. In diesem Fall gibt es also mehrere Garanten.

    Je nach Art der Sicherheitsleistung wird dem Garanten ein besonderer Name gegeben, um die Sache für unsere Kunden zu vereinfachen.

    In der untenstehenden Tabelle sind die verwendeten Begrifflichkeiten und die in e-DEPO verfügbaren Möglichkeiten nach Art der Sicherheitsleistung aufgeführt.

    Garanten

    öffentlicher Auftrag

    Bauunternehmer

    Type Borgsteller

    nur ein 

    Breyne-Gesetz

    Bauunternehmer

    U

    nur ein 

    Verkehrslizenz

    Beförderer

    U

    nur ein 

    Mietgarantie

    Mieter

    N/U

    mehrere Möglichkeiten

    Glücksspiele

    Lizenznehmer

    U

    nur ein 

    auf Antrag einer öffentlichen Einrichtung

    Garant(en)

    N/U

    mehrere Möglichkeiten

    Versch.

    Garant(en)

    N/U

    mehrere Möglichkeiten

    N = natürliche Person

    U = Unternehmen/Fachkraft

    Die Rolle des Garanten besteht in der Bildung der Sicherheitsleistung, d. h. der Eingabe der Daten der Sicherheitsleistung in e-DEPO, und der Entscheidung über mögliche Entnahmeanträge seitens der Begünstigten.

  • Was ist ein Hinterleger und was ist seine Rolle?

    Der Hinterleger ist der Eigentümer der Beträge, die an die Hinterlegungs- und Konsignationskasse gezahlt werden.

    Bei allen Arten von Sicherheitsleistungen kann dies sowohl eine juristische als auch eine natürliche Person sein.

    In den meisten Fällen ist der Garant (oder einer der Garanten) der Eigentümer der gezahlten Geldmittel und die Person, die die Zahlung leistet. In diesem Fall hat der Betroffene also zwei Rollen: die des Garanten und die des Hinterlegers.

    Die Rolle des Hinterlegers besteht also darin, den betreffenden Betrag unter Berücksichtigung der erhaltenen Zahlungsanweisungen in einer einzigen Zahlung an die HKK zu bezahlen. Er ist für die Kontonummer verantwortlich, auf die die Sicherheitsleistung im Falle der Freigabe erstattet werden soll, und erhält mögliche Zinsen auf das hinterlegte Kapital.

    Es ist nicht möglich, mehrere Hinterleger anzugeben: Pro Akte ist eine einzige Person für die finanziellen Angelegenheiten zuständig[1].

    [1] Wenn der Betrag der Sicherheitsleistung mehrere Eigentümer hat (und es somit mehrere Hinterleger gibt), bitten wir Sie, so viele identische Akten anzulegen, wie Eigentümer vorhanden sind (d. h. es gibt für ein und dasselbe vermietete Gut mehrere Akten). Prüfen Sie erst, ob der Begünstigte der Sicherheitsleistung mit dieser Lösung einverstanden ist.

  • Meine Bürgschaftsurkunde sieht anders aus. Was hat es damit auf sich?

    Seit dem 01.02.2019 hat die Hinterlegungsurkunde der Hinterlegungs- und Konsignationskasse ein moderneres Layout. Sie ist aber in gleicher Weise gültig wie die alte Urkunde. 

    Unter „Unser Zeichen“ finden Sie die Nummer der Akte bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse. Damit wir Ihnen schnell und effizient helfen können, müssen Sie diese Nummer bei sämtlicher Korrespondenz mit unserem Dienst angeben.

    Unter „Erkennungsnummer“ finden Sie die Nationalregisternummer oder die Unternehmensnummer aller beteiligten Parteien. Der Hinterlegungs- und Konsignationskasse liegt stets die aktuellste Adresse vor, ohne dass Sie uns hiervon gesondert in Kenntnis setzen müssen.

    Das Dokument wird Ihnen ausschließlich auf elektronischem Weg zugestellt, sobald das Geld bei uns eingegangen ist.

    Dieses Dokument braucht nicht unterzeichnet zu werden, um rechtsgültig zu sein.

  • Wie kann ich als Begünstigter einer Sicherheitsleistung eine Freigabe anordnen?

    Um eine Freigabe anzuordnen, müssen Sie sich nur in e-DEPO einloggen, die betreffende Akte auswählen und „Donner mainlevée“ auswählen.

    Achtung: Bei Akten mit mehreren Begünstigten muss jeder Begünstigte der Freigabe zustimmen, damit diese erfolgen kann. Hierfür müssen sich die anderen Begünstigten in e-DEPO einloggen, die betreffende Akte auswählen und „Valider la mainlevée“ auswählen.

    Wenn eine alte Akte noch nicht in e-DEPO verfügbar ist, kann auch ein unterzeichnetes Freigabeschreiben an geschickt info.cdcdck@minfin.fed.be werden.

  • Wie kann ich als Begünstigter einer Sicherheitsleistung eine Entnahme beantragen?

    Um eine Entnahme zu beantragen, müssen Sie sich nur in e-DEPO einloggen, die betreffende Akte auswählen und „Demander un prélèvement“ auswählen. 

    Achtung: Bei Akten mit mehreren Begünstigten muss jeder Begünstigte dem Antrag auf eine Entnahme zustimmen, damit diese erfolgen kann. Hierfür müssen sich die anderen Begünstigten in e-DEPO einloggen, die betreffende Akte auswählen und „Confirmer la demande de prélèvement“ auswählen.

    Wenn eine alte Akte noch nicht in e-DEPO verfügbar ist, kann auch ein unterzeichnetes Schreiben zur Beantragung einer Entnahme an info.cdcdck@minfin.fed.be (Link sendet eine E-Mail) geschickt werden.

    Antrag auf Entnahme: Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an info.cdcdck@minfin.fed.be und geben Sie Folgendes an:

    • den gewünschten Betrag, der entnommen werden soll,
    • die betreffende Aktennummer sowie die Kontonummer, auf die die Entnahme überwiesen werden soll,
    • eine Kopie (Vorder- und Rückseite) der Identitätsnachweise der Begünstigten, die auch bei der Hinterlegung der Sicherheitsleistung angegeben wurden, und ihre rechtsgültigen Unterschriften,
    • für die Vertreter einer juristischen Person: die Satzung, aus der ihre Vertretungsvollmacht hervorgeht.
  • Was muss ich als Sicherheitsgeber tun, wenn ein Begünstigter eine Entnahme beantragt hat?

    Wenn ein Begünstigter eine Entnahme beantragt hat, setzt e-DEPO den Sicherheitsgeber (Sie) unmittelbar per E-Mail hiervon in Kenntnis. Sie haben 14 Tage Zeit, um in Bezug auf diesen Antrag eine Entscheidung zu fällen.

    Hierzu müssen Sie sich in e-DEPO einloggen, die betreffende Akte öffnen und „Accepter le prélèvement“ auswählen. Sie haben dann die Auswahl zwischen:

    • „Accepter le prélèvement (die Entnahme annehmen): Der vom Begünstigten angefragte Betrag wird dann an ihn ausgezahlt.
    • „Refuser le prélèvement (die Entnahme verweigern): Der vom Begünstigten angefragte Betrag wird nicht ausgezahlt und die Akte wird gesperrt.

    Anmerkung: Sie müssen uns innerhalb von 14 Tagen Ihre Entscheidung mitteilen, andernfalls führt e-DEPO die vom Begünstigten beantragte Zahlung aus.

  • Kann ich den Betrag meiner Sicherheitsleistung in Raten bezahlen?

    Nein, der gesamte Betrag muss auf einmal bei uns eingehen. Bitte achten Sie auch auf die richtige strukturierte Mitteilung. Wenn eine dieser Vorgaben nicht eingehalten wird, wird das Geld in jedem Fall auf das angegebene Konto zurückgezahlt und e-DEPO geht davon aus, dass keine Zahlung eingegangen ist. Wenn innerhalb von 30 Tagen keine ordnungsgemäße Zahlung bei uns eingeht, wird die Akte automatisch gelöscht.