Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Unterstützungsmaßnahmen - Privatpersonen

  • Coronavirus: Unsere Dienststellen sind nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich

    Gemäß den Empfehlungen und Maßnahmen, die die Regierung in Anbetracht der außergewöhnlichen Lage in Bezug auf den Coronavirus (COVID-19) getroffen hat, empfängt der FÖD Finanzen keine Bürger mehr in seinen Infozentren und Dienststellen.

    Somit tragen wir dazu bei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, indem wir eine gewisse Distanz zwischen den Personen gewährleisten.

    Zur Erinnerung: Einen Großteil der Verwaltungsschritte können Sie online oder per Telefon erledigen.

    Wenn Sie Dienstleistungen des FÖD Finanzen in Anspruch nehmen möchten, können Sie Folgendes tun:

    • Weichen Sie auf unsere digitalen Dienste aus (Website, MyMinfin und andere e-services).
    • Sie finden nicht, wonach Sie suchen? Kontaktieren Sie uns. Zahlreiche Fragen lassen sich bereits per Telefon beantworten.
      • für allgemeine Fragen über unser Contact Center per Telefon unter der Nummer 02 572 57 57, werktags von 8.30 Uhr - 17 Uhr,
      • oder für Fragen zu Ihrer persönlichen Akte über die für Sie zuständige lokale Dienststelle.

    Achtung: Seit dem 2. März 2020 erhalten Sie in unseren Dienststellen keine Kopie des Steuerbescheids mehr. Eine Kopie können Sie über myMinfin.be herunterladen oder per Telefon bei unserem Contact Center anfragen.

  • Ihre Steuererklärung 2020

    Wie jedes Jahr reichen Sie bald Ihre Steuererklärung ein (oder Sie erhalten Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung).

    Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir Ihnen bereits jetzt die wichtigsten Informationen mitteilen.  Weitere Details werden Sie Anfang Mai erhalten.
     

    Sie reichen Ihre Erklärung selbst ein (oder über einen Buchhalter)?

    Ab Anfang Mai können Sie Ihre Erklärung oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung über MyMinfin (Tax-on-Web) einsehen. 

    Wenn Sie Ihre Steuererklärung oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung per Post erhalten, wird diese im Laufe des Monats Mai bei Ihnen eingehen.
     

    Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Erklärung?  Wir sind telefonisch erreichbar.

    Wenn Sie Ihre Erklärung von uns ausfüllen lassen möchten, bitten wir Sie darum, damit zu warten, bis Sie Ihr Erklärungsformular erhalten haben.  Dann können Sie die Nummer anrufen, die auf dem Umschlag angegeben ist.

    Sie werden anschließend einen Termin erhalten, an dem wir das Erklärungsformular mit Ihnen per Telefon ausfüllen. 

    Nach diesem Telefonat erhalten Sie dann per Post ein Dokument mit den erklärten Angaben, das Sie unterzeichnen und zurückschicken müssen. Sie können Ihre Erklärung auch über MyMinfin (Tax-on-Web) abschließen. 

    Um Ihre Sicherheit und die unserer Mitarbeiter zu gewährleisten, sind alle Sitzungen abgesagt, bei denen Sie sonst in unseren Büros oder in den Gemeinden Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung bekommen konnten. 

  • DUFO: Automatische Verlängerung des Anrechts auf Vorschuss und normale Bearbeitung neuer Anträge

    Im Rahmen der Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus verlängert der DUFO automatisch den Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse während der Ausgangsbeschränkungen.

    Was bedeutet das für diejenigen, die einen Antrag beim DUFO gestellt haben?

    1. Erhalten Sie zurzeit Unterhaltsvorschüsse?

    • Haben Sie im März eine Aufforderung vom DUFO erhalten, um die nötigen Belege vorzulegen, mit denen Sie Ihren Anspruch auf Vorschüsse verlängern können?
      • Sie müssen nicht auf dieses Schreiben antworten, denn Ihr Anspruch auf Vorschüsse wird automatisch um weitere 6 Monate verlängert.
    • Haben Sie noch keine Aufforderung vom DUFO erhalten, um die nötigen Belege vorzulegen, mit denen Sie Ihren Anspruch auf Vorschüsse verlängern können?
      • Der DUFO verlängert Ihren Anspruch auf Vorschüsse automatisch um weitere 6 Monate.

    2. Erhalten Sie zurzeit keine Unterhaltsvorschüsse, möchten diese aber beantragen?

    Kontaktieren Sie das Infocenter, das Ihre Akte verwaltet!

    Was bedeutet das für diejenigen, die noch keinen Antrag beim DUFO gestellt haben?

    Sie können Ihren Antrag auf Beihilfe des DUFO ganz einfach über unser Online-Formular stellen oder das Formular herunterladen und auf Papier ausfüllen.  Die Formulare finden Sie auf der Website des DUFO.

  • Zahlung der Steuer der natürlichen Personen und der Gesellschaftssteuer

    Für die Zahlung der Steuer der natürlichen Personen, der Gesellschaftssteuer, der Steuer der juristischen Personen und der Steuer der Gebietsfremden wird die normale Frist um zusätzliche zwei Monate verlängert. Diese Maßnahme gilt für die Steuerbescheide für das Steuerjahr 2019, die ab dem 12. März 2020 erstellt werden.

  • Steuerermäßigung für Kinderbetreuung für Aktivitäten, die aufgrund von COVID-19 abgesagt wurden

    https://gcloudbelgium.sharepoint.com/sites/minfin-fisconet_public/fiscal-discipline/income-taxes/administrative-directives-and-comments/circular-letters/circular-letters-personal-income-tax/410b634a-4fd7-4398-b745-10bd50ac87fd