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Überschwemmungen: Maßnahmen im Bereich der Steuer der natürlichen Personen und der Gesellschaftssteuer als Anreiz für Spenden

Datum:

In den vergangenen Wochen wurde unser Land von furchtbaren Unwettern heimgesucht, die in einigen Regionen erhebliche Schäden verursacht haben. Um unsere Mitbürger*innen und Unternehmen dazu zu ermutigen, den Wiederaufbau zu unterstützen, hat der Minister der Finanzen seine Verwaltung damit beauftragt, Maßnahmen als Anreiz für Spenden zu erarbeiten.

  • Spenden an Regionalfonds für Naturkatastrophen steuerlich absetzbar

Wer Geld an Regionalfonds für Naturkatastrophen spendet, hat Anspruch auf die Steuerermäßigung für Spenden im Bereich der Steuer der natürlichen Personen und kann steuerfreie Spenden von der Gesellschaftssteuer absetzen. Es gelten die gleichen Bedingungen und Einschränkungen wie für alle anderen zulässigen Spenden.

  • Erhöhung des Steuerabzugs für Spenden von Unternehmen

Der Betrag, den Unternehmen für Spenden von der Steuer absetzen können, ist derzeit auf 500.000 Euro beschränkt. Für das aktuelle Kalenderjahr wird dieser Höchstbetrag für Spenden an anerkannte Einrichtungen, die Gelder zur Unterstützung der Flutopfer sammeln, auf 2.500.000 Euro angehoben. Für Gelder, die nicht in diesem Rahmen gespendet werden, gilt weiterhin der Höchstbetrag von 500.000 Euro.