Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Sie ändern Ihre MwSt.-Tätigkeiten und möchten Überbrückungsmaßnahmen in Anspruch nehmen? Vergessen Sie nicht, ein 604B-Formular einzureichen!

Datum:

Um die Überbrückungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der FÖD Finanzen von den Änderungen in Bezug auf Ihre MwSt.-Tätigkeiten in Kenntnis gesetzt wird.

Sie müssen daher zwingend alle Änderungen der MwSt.-Tätigkeitscodes melden, indem Sie ein unterzeichnetes Formular 604B einreichen.

Bitte melden Sie nur Änderungen, die sich auf eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit beziehen.

Möchten Sie eine Änderung eines Tätigkeitscodes rückwirkend melden?

  • Wenn Sie den Nachweis erbringen, dass Sie Ihre Tätigkeit bereits tatsächlich geändert haben, wird die Änderung des Tätigkeitscodes zum tatsächlichen Beginndatum, wie auf dem Formular 604B angegeben, berücksichtigt.

  • Wenn Sie den tatsächlichen Beginn der Tätigkeit nicht nachweisen können, gilt die Änderung des Tätigkeitscodes ab dem Datum des Eingangs des Formulars 604B.

Weitere Informationen zum Einreichen des Formulars 604B, wenn sich die MwSt.-Tätigkeit ändert.