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Aussetzung der Anwendung des Rundschreibens über die MwSt.-Befreiung in den Bereichen Psychologie, Heilpädagogik und Psychotherapie

Datum:

Die Anwendung des Rundschreibens über die MwSt.-Befreiung in den Bereichen Psychologie, Heilpädagogik und Psychotherapie wird ausgesetzt. Das Rundschreiben wird betrachtet, als habe es nie existiert.

Dies betrifft lediglich Personen, die am 1. September 2016 bereits im Bereich der Psychotherapie tätig waren, die jedoch gemäß den geltenden Vorschriften zur Volksgesundheit kein „erworbenes Recht“ geltend machen können.

Die von dieser Berufsgruppe erbrachten Leistungen im Bereich Schul- und Familienberatung sind künftig von der MwSt. befreit, wenn die betreffenden Personen einen Nachweis über eine entsprechende konkrete Berufserfahrung erbringen können.

Gesetzliche Grundlage

  • Rundschreiben 2020/C/73 über die MwSt.-Befreiung in den Bereichen Psychologie, Heilpädagogik und Psychotherapie
  • Erlass des Staatsrates Nr. 249.140 vom 04.12.2020
  • Artikel 44 § 2 Nr. 5 des MwSt.-Gesetzbuches