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Auswirkungen der zeitweiligen Senkung des MwSt.-Satzes im Horeca-Sektor im Jahr 2021 für die Pauschalsteuerpflichtigen

Datum:

Wie in den News vom 27. April 2021 angekündigt, gilt der ermäßigte MwSt.-Satz in Höhe von 6 % zeitweilig vom 8. Mai 2021 bis zum 30. September 2021 für Restaurant- und Cateringdienstleistungen:

  • mit Ausnahme der Verkäufe von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen
    • Biere mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol. und
    • andere Getränke mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol.

      unterliegen weiterhin dem MwSt.-Satz von 21 %.

Obwohl der Begriff „Restaurantdienstleistungen“ etwas anderes vermuten lässt, umfasst er auch die Lieferung von Getränken ohne Speisen (in dem Maße, wie sie von einer ausreichenden Anzahl relevanter Nebenleistungen begleitet wird) in allen möglichen Schankstätten (Gastwirtschaften, Tavernen usw.).

Für Lieferungen (Verkäufe zum Mitnehmen) gelten weiterhin die üblichen Regeln.

Gehören Sie zu den folgenden Pauschalsteuerpflichtigen? Dann finden Sie die Auswirkungen, die diese Maßnahme auf Ihre MwSt.-Pauschalregelung hat, unter einem der folgenden Links: