Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Benötigen Sie Ihre Pensionskarte zum Einreichen der Erklärung?

Datum:

Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände im Zusammenhang mit dem Coronavirus kann der Föderale Pensionsdienst die Pensionskarten auf Papier nicht versenden.

Das hat keine Auswirkungen auf Ihre Erklärung oder auf Ihren Vorschlag einer vereinfachten Erklärung. Der FÖD Finanzen hat die Angaben zu den Pensionen bereits erhalten.

Erhalten Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung? Die Angaben zu Ihrer Pension sind in Ihrem Vorschlag bereits enthalten.

Reichen Sie eine Erklärung über MyMinfin (Tax-on-Web) ein? Die Angaben Ihrer Pension sind bereits vorausgefüllt.

Lassen Sie Ihre Erklärung per Telefon von unseren Mitarbeitern ausfüllen? Diese haben die Informationen, um Ihnen zu helfen. Sie können also anrufen, sobald Sie Ihre Erklärung erhalten.

Reichen Sie eine Erklärung auf Papier ein? Der Föderale Pensionsdienst wird Ihnen Ihre Pensionskarte jedoch im Laufe des Monats Mai zusenden. Sie erhalten sie also rechtzeitig, um Ihre Erklärung auszufüllen.

Wenn Sie Ihre Pensionskarte einsehen möchten, können Sie:

  • per Post ein Duplikat beim Föderalen Pensionsdienst beantragen über das Kontaktformular oder per Telefon unter der Nummer 1765.
  • Ihre Karte ab sofort in MyPension oder in MyMinfin downloaden.

Es ist also unnötig, den FÖD Finanzen anzurufen, um Ihre Pensionskarte zu erhalten.