Datum:
Folgende Steuerpflichtige können Anpassungen bei der Berechnung des Pauschalbetrags in Anspruch nehmen, um ihren Umsatz an die Coronavirus-Krise anzupassen:
Herrenfriseure, Damenfriseure, Herren- und Damenfriseure (F05)
Die Anzahl Modell-Leistungen, die im Ausrechnungsblatt 2021 (Rahmen II) zu berücksichtigen sind, das als Grundlage für die MwSt.-Erklärung für das 3. Quartal 2021 dient, beläuft sich auf:
- für Herren: 855 anstatt 1.140
- für Damen: 400 anstatt 534