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Coronavirus - Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen: Gesellschaftssteuer, Steuer der juristischen Personen, Steuer der Gebietsfremden, Steuer der natürlichen Personen, Mehrwertsteuer und Berufssteuervorabzug

Datum:

Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) in Zahlungsschwierigkeiten geraten, konnten bereits Unterstützungsmaßnahmen beim FÖD Finanzen anfragen.

Um eine gewisse finanzielle Flexibilität für diese Unternehmen und Unternehmer zu ermöglichen, hat die Föderalregierung nun zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Virus so weit wie möglich abzuschwächen.

Verlängerung der Fristen für die Einreichung der Erklärungen zur GSt., StjP, StGF/G mit Einreichungsfrist vom 16. März bis einschließlich 30. April 2020.
 

Die Frist für die Einreichung der Erklärungen zur Gesellschaftssteuer, Steuer der juristischen Personen und Steuer der Gebietsfremden - Gesellschaften wird bis 30. April 2020 um Mitternacht verlängert.

Diese zusätzliche Frist gilt nur für Erklärungen mit einer Einreichungsfrist vom 16. März bis einschließlich 30. April 2020.

Verlängerung der Einreichungsfrist für MwSt.-Erklärungen

Periodische Erklärungen

Erklärung für...

Frist verlängert bis...

Februar 2020

6. April 2020

März 2020

7. Mai 2020

1. Quartal 2020

7. Mai 2020

Sind Sie Existenzgründer oder haben Sie eine Genehmigung zur monatlichen Erstattung und wünschen Sie eine Erstattung Ihres monatlichen MwSt.-Guthabens? In diesem Fall wird ebenfalls ein Aufschub gewährt, jedoch nur bis zum 24. des auf den Erklärungszeitraum folgenden Monats.

Innergemeinschaftliche Listen

Liste für...

Frist verlängert bis...

Februar 2020

6. April 2020

März 2020

7. Mai 2020

1. Quartal 2020

7. Mai 2020

Jährliche Kundenliste

  • Frist verlängert bis zum 30. April 2020
  • Falls Sie Ihre Tätigkeit zwischen dem 13. Dezember 2019 und dem 30. April 2020 eingestellt haben: innerhalb von vier Monaten nach dem Einstellen der mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeiten.
    (Falls Sie Ihre Tätigkeit nach dem 30. April 2020 eingestellt haben, so gilt erneut die übliche Frist von 3 Monaten.)

Zahlung der MwSt. und des Berufssteuervorabzugs

Ihnen wird automatisch ein Aufschub von zwei Monaten für die Zahlung der MwSt. und des Berufssteuervorabzugs gewährt, ohne dass Sie eine Geldbuße oder Verzugszinsen zahlen müssen.

Dieser Aufschub gilt für:

MwSt.

Zahlung für...

Frist verlängert bis...

monatliche Erklärung - Februar 2020

20. Mai 2020

monatliche Erklärung - März 2020

20. Juni 2020

vierteljährliche Erklärung - 1. Quartal 2020

20. Juni 2020

Berufssteuervorabzug

Zahlung für...

Frist verlängert bis...

monatliche Erklärung - Februar 2020

13. Mai 2020

monatliche Erklärung - März 2020

15. Juni 2020

vierteljährliche Erklärung - 1. Quartal 2020

15. Juni 2020

Zusätzlich zu diesem automatischen Zahlungsaufschub ist es auch möglich, die Anwendung der bereits angekündigten Maßnahmen zur Zahlung von Schulden im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer und dem Berufssteuervorabzug zu beantragen. Mit diesem Antrag können zusätzliche Zahlungsfristen, die Befreiung von Verzugszinsen und/oder der Erlass von Geldbußen bei verspäteter Zahlung gewährt werden. Siehe: https://finanzen.belgium.be/de/unternehmen/unterst%c3%bctzungsma%c3%9fnahmen-im-rahmen-des-coronavirus-covid-19

Zahlung der Steuer der natürlichen Personen und der Gesellschaftssteuer

Für die Zahlung der Steuer der natürlichen Personen, der Gesellschaftssteuer, der Steuer der juristischen Personen und der Steuer der Gebietsfremden wird die normale Frist um zusätzliche zwei Monate verlängert.

Diese Maßnahme gilt für die Steuerbescheide für das Steuerjahr 2019, die ab dem 12. März 2020 erstellt werden.

Die Zahlung von Schulden im Zusammenhang mit den Einkommen der natürlichen Personen oder Gesellschaften, einschließlich der vor dem 12. März 2020 festgestellten Schulden, unterliegt ebenfalls den angekündigten Hilfsmaßnahmen und zusätzlichen Zahlungsfristen, der Befreiung von Verzugszinsen und/oder dem Erlass von Geldbußen bei verspäteter Zahlung, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Siehe: https://finanzen.belgium.be/de/unternehmen/unterst%c3%bctzungsma%c3%9fnahmen-im-rahmen-des-coronavirus-covid-19