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Erinnerung: Energiekrise - Allgemeiner Zahlungsaufschub für die Steuer der natürlichen Personen, Gesellschaftssteuer, Steuer der Gebietsfremden und Steuer der juristischen Personen (Steuerjahr 2022)

Datum:

Infolge der Energiekrise hat die Föderalregierung Maßnahmen ergriffen, um Bürger und Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Eine dieser Maßnahmen ist der allgemeine Aufschub aller Zahlungen für das Steuerjahr 2022 der:

  • Steuer der natürlichen Personen
  • Gesellschaftssteuer
  • Steuer der Gebietsfremden
  • Steuer der juristischen Personen

Wir verlängern die Standardzahlungsfrist für Steuerbescheide (Steuerjahr 2022), die ein Datum der Vollstreckbarerklärung bis zum 31. Oktober 2023 haben, von 2 auf 4 Monate.

  • Für ab dem 14. November 2022 versendete Steuerbescheide zur Steuer der natürlichen Personen und Steuer der Gebietsfremden (Steuerjahr 2022): Das angepasste Zahlungsdatum ist bereits im blauen Kästchen enthalten. Dieses Datum berücksichtigt also die gewährte verlängerte Zahlungsfrist.

  • Für vor dem 14. November 2022 versendete Steuerbescheide zur Steuer der natürlichen Personen und Steuer der Gebietsfremden (Steuerjahr 2022): Das im blauen Kästchen angegebene Zahlungsdatum ist noch das Datum, das die gewöhnliche Zahlungsfrist von 2 Monaten (statt 4 Monaten) berücksichtigt. Obwohl diese verlängerte Zahlungsperiode also nicht auf dem Steuerbescheid vermerkt ist, gilt der Aufschub auch für diese Fälle. Sie müssen nichts weiter unternehmen, um diese verlängerte Frist in Anspruch nehmen zu können.

Im folgenden Beispiel haben wird den Steuerbescheid (Steuerjahr 2022) am 16 September 2022 versendet (siehe rotes Kästchen). Trotz des auf diesem Steuerbescheid angegebenen Datums (16.11.2022) ist die neue Zahlungsfrist der 16. Januar 2023. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, um Ihre Zahlung vorzunehmen. So vermeiden Sie Verzugszinsen. Zahlen Sie ganz einfach online über MyMinfin.

  • In Bezug auf die Gesellschaftssteuer haben wir die Steuerbescheide bereits unter Berücksichtigung der verlängerten Zahlungsfrist angepasst. Das auf Ihrem Steuerbescheid vermerkte Datum ist demnach korrekt.

Sie haben Zahlungsschwierigkeiten? Dann beantragen Sie über MyMinfin einen Zahlungsplan oder wenden Sie sich schriftlich an eines unserer Infozentren.

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