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Im Gegensatz zu dem veröffentlichen Pauschalbetrag für das Steuerjahr 2021 (Einkünfte 2020) muss die Anzahl der zu berücksichtigen Modell-Leistungen angepasst werden, um:
- der Reduzierung der Tätigkeit aufgrund der Coronavirus-Krise Rechnung zu tragen und
- der bereits angepassten Anzahl für die Erstellung der MwSt.-Erklärung für das Jahr 2020 zu entsprechen.
Zur Erinnerung: Es gelten folgende Zahlen:
Männer | Frauen | |
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1. Quartal 2020 | 944 | 442 |
2. Quartal 2020 | 543 | 254 |
3. Quartal 2020 | 855 | 400 |
4. Quartal 2020 | 307 | 144 |