Datum:
Folgende Steuerpflichtige können Anpassungen bei der Berechnung des Pauschalbetrags in Anspruch nehmen, um ihren Umsatz an die Coronavirus-Krise anzupassen:
Herrenfriseure, Damenfriseure, Herren- und Damenfriseure (F05)
Die Anzahl Modell-Leistungen, die im Ausrechnungsblatt 2020 (Rahmen II) zu berücksichtigen sind, das als Grundlage für die MwSt.-Erklärung für das vierte Quartal 2020 dient, beläuft sich auf:
- für Herren: 307 anstatt 1.140,
- für Damen: 144 anstatt 534.