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Frisöre - Anpassung der Berechnung der MwSt.-Pauschale für das 4. Quartal 2020

Datum:

Folgende Steuerpflichtige können Anpassungen bei der Berechnung des Pauschalbetrags in Anspruch nehmen, um ihren Umsatz an die Coronavirus-Krise anzupassen: 

Herrenfriseure, Damenfriseure, Herren- und Damenfriseure (F05)

Die Anzahl Modell-Leistungen, die im Ausrechnungsblatt 2020 (Rahmen II) zu berücksichtigen sind, das als Grundlage für die MwSt.-Erklärung für das vierte Quartal 2020 dient, beläuft sich auf:

  • für Herren: 307 anstatt 1.140,
  • für Damen: 144 anstatt 534.