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Frist für die Einreichung der Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen – Steuerjahr 2023

Datum:

Neues Kriterium für die Fristen zur Einreichung der Erklärung

Ab dem Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022) basieren die Fristen für die Einreichung der Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen auf einem neuen Kriterium: der Art der Einkünfte und der Komplexität der Erklärung.

Es wird eine längere Frist für die Erklärung gewährt, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Einkommen enthält und daher als komplex gilt:

  • Gewinne und/oder Profite
  • und/oder Entlohnungen von Unternehmensleitern
  • und/oder Entlohnungen von mithelfenden Ehepartnern (gesetzlich zusammenwohnenden Partnern)
  • und/oder ausländische Berufseinkünfte.

Es wird nicht mehr berücksichtigt, ob die Erklärung von einem Bevollmächtigten eingereicht wird oder nicht. Der Bevollmächtigte oder der Steuerpflichtige kann jedoch aus schwerwiegenden Gründen und aufgrund von höherer Gewalt eine Verlängerung beantragen.
 

Frist für die Einreichung der Erklärung zur StnP

Allgemeiner Grundsatz

  • Erklärungen auf Papier: 30. Juni 2023
  • Erklärungen über MyMinfin (Tax-on-Web): 15. Juli 2023 (sowohl für Bürger als auch für Bevollmächtigte)

Komplexe Erklärungen

  • Erklärungen auf Papier: 30. Juni 2023
  • Erklärungen über MyMinfin (Tax-on-Web): 18. Oktober 2023 (sowohl für Bürger als auch für Bevollmächtigte)

Anreiz für komplexe Erklärungen

Wenn die Erklärung spätestens am 31. August 2023 eingereicht wird, erhält der Steuerpflichtige eine schnellere Erstattung oder muss später zahlen.

Pauschale Veranlagungsgrundlage

Steuerpflichtige, die pauschal veranlagt werden, müssen ihre Erklärung spätestens am 15. Januar 2024 einreichen.

Steuerpflichtige können die Frist für die Einreichung der Erklärung in MyMinfin einsehen.
 

Fristen für die Änderung des Vorschlags der vereinfachten Erklärung

  • Über das Antwortformular auf Papier: 30. Juni 2023
  • Über MyMinfin (Tax-on-Web): 15. Juli 2023 (sowohl für Bürger als auch für Bevollmächtigte)

Wenn der Vorschlag der vereinfachten Erklärung durch Hinzufügen von:

  • Gewinnen und/oder Profiten
  • und/oder Entlohnungen von Unternehmensleitern
  • und/oder Entlohnungen von mithelfenden Ehepartnern (gesetzlich zusammenwohnenden Partnern)
  • und/oder ausländischen Berufseinkünften

geändert werden muss, muss der Steuerpflichtige oder sein Bevollmächtigter bis zum 15. Juli 2023 eine Verlängerung der Änderungsfrist beantragen.

So kann die Erklärung über MyMinfin (Tax-on-Web) spätestens am 18. Oktober 2023 eingereicht werden (sowohl für Bürger als auch für Bevollmächtigte).