Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Gebietsfremde: Sie können ab sofort Ihre Erklärung über MyMinfin (Tax-on-Web) einreichen

Datum:

Beziehen Sie Einkünfte in Belgien (zum Beispiel Lohn, Pension, Miete) und

  • wohnen Sie im Ausland oder
  • sind Sie für eine begrenzte Zeit lang in Belgien (zum Beispiel für die Arbeit oder ein Studium)?

Ab sofort können Sie Ihre Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden über MyMinfin (Tax-on-Web) einreichen.

Sie oder Ihr Bevollmächtigter haben bis zum 2. Dezember 2021 Zeit, um Ihre Erklärung online einzureichen.

In diesem Jahr wird Ihre Erklärung mit allen Angaben zu den Löhnen und/oder den Arbeitslosengeldern oder den Entschädigungen bei Krankheit, die Sie aus Belgien bezogen haben, online vorausgefüllt sein.

Die Erklärungen auf Papier werden ab Ende September 2021 versandt.

Sie haben bis zum 4. November 2021 Zeit, wenn Sie Ihre Erklärung auf Papier selbst einreichen möchten.

Weitere Informationen zur Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Erklärung

Weitere Informationen zur Steuer der Gebietsfremden