Datum:
Im Mai und Juni haben wir etwa 277.000 Steuerpflichtigen telefonisch, in unseren Ämtern und in den Städten und Gemeinden beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung geholfen.
Diese Hilfestellung ist nun beendet. Es ist nicht mehr möglich, Ihre Erklärung ausfüllen zu lassen, weder per Telefon noch in unseren Ämtern noch in den Städten und Gemeinden.
Sie haben Ihre Erklärung noch nicht eingereicht? Dazu haben Sie andere Möglichkeiten.
- Reichen Sie Ihre Steuererklärung selbst über MyMinfin (Tax-on-Web) bis spätestens 15. Juli 2022 ein.
- Lassen Sie Ihre Steuererklärung bis spätestens 30. September 2022 von einem Buchprüfer ausfüllen.
- Sie können immer noch eine Erklärung auf Papier einreichen. Da die Frist jedoch am 30. Juni 2022 endete, gilt Ihre Erklärung dann als verspätet.
Anmerkung: Selbstverständlich werden wir die Verspätung beim Versand bestimmter Erklärungen auf Papier berücksichtigen.