Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Inhaber einer Autowerkstatt, Karosseriereparateure, Fahrzeugeinzelhändler: MwSt.-Bescheinigung für die Erneuerung der „Händlerkennzeichen“ ab dem 1. Oktober 2022

Datum:

Zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 28. Februar 2023 können Sie eine MwSt.-Bescheinigung beantragen, um Ihre „Händlerkennzeichen“ zu erneuern.

Zur Erinnerung:

  • Sie können das ganze Jahr über ein zusätzliches „Händlerkennzeichen“ anfordern.
  • Sie müssen keine MwSt.-Bescheinigung mehr für die „Probefahrtkennzeichen“ und „Berufskennzeichen“ beantragen. Sie erhalten diese Kennzeichen und ihre Erneuerung unmittelbar beim FÖD Mobilität und Transportwesen.

Weitere Informationen zum Antrag auf MwSt.- Bescheinigung