Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Konkursverwalter: Erinnerung an die Erklärungs- und Zahlungspflichten in Sachen MwSt.

Datum:

Sie sind Konkursverwalter? Der Konkursverwalter tritt an die Stelle des steuerpflichtigen Konkursschuldners und muss die MwSt.-Pflichten erfüllen, die der steuerpflichtige Konkursschuldner normalerweise selbst erfüllt hätte.  

Welches sind Ihre Pflichten?​

  • Sie müssen die jährliche zusammenfassende MwSt.-Erklärung spätestens am 28. Februar des Jahres einreichen, das auf das Jahr folgt, auf das sich die Erklärung bezieht. Diese Pflicht gilt für alle noch aktiven MwSt.-Nummern von Steuerpflichtigen, die zur Abgabe periodischer Mehrwertsteuererklärungen verpflichtet waren.
  • Sie müssen die zusammenfassende Erklärung zwingend über Intervat einreichen. Die elektronische Einreichung über Intervat ist auch für „fresh Starter“ verpflichtend.
  • Sie müssen den Saldo der gegebenenfalls geschuldeten MwSt. spätestens am 30. April zahlen.

Was ist mit der jährlichen Liste der steuerpflichtigen Kunden und der innergemeinschaftlichen Liste?

  • Sie müssen die jährliche Liste der steuerpflichtigen Kunden vor dem 31. März 2021 über Intervat einreichen.
  • Die Verwaltung akzeptiert, dass Sie die innergemeinschaftliche Liste gegebenenfalls spätestens am 28. Februar 2021 über Intervat einreichen.

Weitere Informationen? 

Königlicher Erlass vom 7. November 2019 (Belgisches Staatsblatt vom 25. November 2019).
FAQ zu den Erklärungs- und Zahlungspflichten