Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mundmasken und hydroalkoholische Gele – ermäßigter MwSt.-Satz in Höhe von 6 %: Verlängerung

Datum:

Die derzeit geltende befristete Maßnahme, die einen ermäßigten MwSt.-Satz für Mundmasken und hydroalkoholische Gele vorsieht, wird bis zum 31. März 2021 verlängert.

Der ermäßigte MwSt.-Satz in Höhe von 6 % gilt für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe oder Einfuhren solcher Güter in bzw. nach Belgien.

Bitte beachten Sie, dass die zolltarifliche Einreihung von Mundmasken ab dem 1. Januar 2021 geändert werden kann. Für die geänderten Codes verweisen wir auf das Rundschreiben.

Die Einfuhr von Mundmasken und hydroalkoholischen Gelen (zur Bekämpfung von COVID-19) bleibt bis zum 30. April 2021 von Einfuhrabgaben und der MwSt. bei der Einfuhr befreit. Diese vollständige Befreiung von der MwSt. bei der Einfuhr hat Vorrang vor der Anwendung des vorübergehend ermäßigten MwSt.-Satzes in Höhe von 6 %.