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MwSt.-Bestimmungen zur Ermäßigung des MwSt.-Satzes auf 6 % für Strom-, Gas- und/oder Wärmelieferungen und zur monatlichen MwSt.-Erstattung

Datum:

Update vom 11.05.2022: das Rundschreiben 2022/C/48 wurde veröffentlicht.

Wie in der Mitteilung vom 28. Februar 2022 angekündigt, hat die Regierung den MwSt.-Satz für Stromlieferungen im Rahmen der sogenannten „Haushalts-“ oder „nicht gewerblichen“ Verträge vorübergehend auf 6 % gesenkt (siehe den neuen Artikel 1bis § 1 des Königlichen Erlasses Nr. 20).

Für Steuerpflichtige, deren Tätigkeit in der Lieferung von Strom besteht, für die der ermäßigte MwSt.-Satz gilt, wurde außerdem ein Sondersystem der monatlichen Erstattung eingeführt. Weitere Informationen zu diesen zeitweiligen Bestimmungen.

Diese beiden Bestimmungen sind in der Zwischenzeit bis zum 30. September 2022 verlängert worden.

Vom 1. April bis zum 30. September 2022 gilt dieser ermäßigte MwSt.-Satz ebenfalls für Erdgas- und Wärmelieferungen über Fernwärmenetze im Rahmen von „Haushaltsverträgen“. Das Sondersystem der monatlichen Erstattung wird auch auf Steuerpflichtige ausgeweitet, deren wirtschaftliche Tätigkeit in der Lieferung von Erdgas und Wärme über Wärmenetze besteht, für die der ermäßigte MwSt.-Satz gilt (siehe Belgisches Staatsblatt vom 30. März 2022). Wir werden diese Änderungen in einem späteren Rundschreiben näher erläutern.