Datum:
Das Registrierungsmodul des One-Stop-Shop (OSS) ist ab sofort verfügbar.
Die Steuerpflichtigen können so die neuen OSS-MwSt.-Regelungen berücksichtigen, die am 1. Juli 2021 in Kraft treten werden.
Über dieses Modul können sich Unternehmen registrieren, die:
- Telekommunikations-, Radio- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen für Personen erbringen, die nicht in den Mitgliedstaaten steuerpflichtig sind (Umsätze, die zurzeit in MOSS erklärt werden),
- andere B2C-Dienstleistungen erbringen,
- innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen tätigen,
- bestimmte inländische Lieferung von Gegenständen ausführen,
- Fernverkäufen von Gegenständen tätigen, die aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführt wurden und deren innerer Wert 150 Euro nicht übersteigt.
Sie müssen sich bei Intervat einloggen, um sich im OSS (EU E-Commerce) zu registrieren.
Weitere Informationen zur MwSt.-Reform über E-Commerce und OSS.