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MwSt. – Registrierungsmodul des One-Stop-Shop (OSS) verfügbar

Datum:

Das Registrierungsmodul des One-Stop-Shop (OSS) ist ab sofort verfügbar.

Die Steuerpflichtigen können so die neuen OSS-MwSt.-Regelungen berücksichtigen, die am 1. Juli 2021 in Kraft treten werden.

Über dieses Modul können sich Unternehmen registrieren, die:

  • Telekommunikations-, Radio- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen für Personen erbringen, die nicht in den Mitgliedstaaten steuerpflichtig sind (Umsätze, die zurzeit in MOSS erklärt werden),
  • andere B2C-Dienstleistungen erbringen,
  • innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen tätigen,
  • bestimmte inländische Lieferung von Gegenständen ausführen,
  • Fernverkäufen von Gegenständen tätigen, die aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführt wurden und deren innerer Wert 150 Euro nicht übersteigt.

Sie müssen sich bei Intervat einloggen, um sich im OSS (EU E-Commerce) zu registrieren.

Weitere Informationen zur MwSt.-Reform über E-Commerce und OSS.

Weitere Informationen zur Registrierung im OSS.