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Mwst. - Sondererklärung 629: Änderung der Zahlungsfrist

Datum:

Im Rahmen der Unterstützungsmaßnahmen in Bezug auf den Coronavirus, wird die Zahlungsfrist für die Sondererklärung 629 für das 1. Quartal 2020 auf den 20. Juni 2020 verschoben (ursprünglich vorgesehene Frist war der 20. April 2020).