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Öffentlicher Sektor - neue Regel für die Steuerbefreiung bestimmter Überstunden, die in den Jahren 2020 und 2021 geleistet wurden

Datum:

Bei unvorhergesehenen Umständen, die ein dringendes Handeln erfordern, können im öffentlichen Sektor geleistete Überstunden entlohnt werden (anstelle von Ausgleichsruhe).

Diese Entlohnung ist nun (unter bestimmten Bedingungen) rückwirkend steuerfrei für:

  • maximal 120 Stunden, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Dezember 2020 geleistet wurden.
  • maximal 120 Stunden, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2021 geleistet wurden.

Diese Befreiung betrifft insbesondere die (statutarischen und vertraglich angestellten) Beamten des LfA und der HfA.

Die betroffenen Steuerpflichtigen müssen nichts unternehmen. Ihr Arbeitgeber wird die Informationen an den FÖD Finanzen weiterleiten und ihnen anschließend eine neue Karte 281.10 (jährliche Lohnkarte) für die Einkünfte 2020 und/oder 2021 zusenden.

Diese Steuerpflichtigen werden in den nächsten Monaten einen neuen Steuerbescheid für die Einkünfte 2020 und/oder 2021 erhalten, mit dem Betrag, der ihnen erstattet wird. 

Weitere Informationen zur Steuerbefreiung finden Sie im Rundschreiben 2022/C/X.