Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Alle Personen mit einem Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten diesen per Post.

Datum:

Die Aktivierung der eBox hat zur Folge, dass bestimmte offizielle Dokumente nicht mehr per Post versandt werden. Dies gilt unter anderem für den Vorschlag der vereinfachten Erklärung.

Im Jahr 2021 haben zahlreiche Personen ihre eBox aktiviert, um Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der Gesundheitssituation zu erhalten. Diese Personen sind sich nicht unbedingt bewusst, dass die eBox auch die Dokumente des FÖD Finanzen betrifft.

Außerdem geben manche eBox-Nutzer ihre E-Mail-Adresse nicht an und erhalten daher keine Benachrichtigung, wenn ein neues Dokument eintrifft.

Aus diesem Grund werden wir in diesem Jahr alle Vorschläge der vereinfachten Erklärung per Post versenden. Viele Steuerpflichtige hätten sonst womöglich vergeblich auf ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung auf Papier gewartet.

Auf diese Weise möchten wir sicherstellen, dass jede betroffene Person ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhält, damit sie diesen überprüfen und gegebenenfalls anpassen kann.

Für die Steuerpflichtigen, die Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung auf Papier nach dem 1. Juni erhalten, beträgt die Beantwortungsfrist über das Papierformular automatisch einen Monat ab dem Empfangsdatum (anstelle des 30. Juni 2022).

Haben Sie Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung per Post erhalten, obwohl Sie MyMinfin (Tax-on-Web) nutzen? Dies hat keine Auswirkungen für Sie, auch wenn Sie Ihren Vorschlag bereits über MyMinfin geändert haben.