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Renovierung: administrative Vereinfachung und Aufhebung der MwSt.-Bescheinigung

Datum:

Führen Sie Renovierungsarbeiten in einer Wohnung durch?

Seit dem 1. Januar 2022 muss der Unternehmer einen neuen Vermerk in die Rechnung aufnehmen, um die Anwendung des ermäßigten MwSt.-Satz in Höhe von 6 % auf bestimmte Arbeiten nachzuweisen. Die Eigentümer müssen sich somit keine Sorgen mehr um die MwSt.-Bescheinigung machen und die Unternehmen können direkt an 6 % fakturieren.

Um den Unternehmern die nötige Zeit zu geben, ihre Rechnungsstellung anzupassen, kann die MwSt.-Bescheinigung weiterhin verwendet werden. Ab dem 1. Juli 2022 wird sie jedoch vollständig abgeschafft.

Weitere Informationen über die betreffenden Wohnungen und den ermäßigten MwSt.-Satz in Höhe von 6 % bei Renovierungsarbeiten