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Richtlinien zur MwSt.-Erklärung für April 2020

Datum:

Im Rahmen der Corona-Maßnahmen kann die monatliche Erklärung für April 2020 noch rechtzeitig, wie bereits angekündigt, bis zum 05.06.2020 eingereicht werden.

Existenzgründer und Anmeldepflichtige mit einer Genehmigung für monatliche Erstattungen können eine beschleunigte MwSt.-Rückerstattung erhalten, vorausgesetzt, sie reichen ihre MwSt.-Erklärung rechtzeitig ein. Ausnahmsweise wird die Frist vom 20. Mai 2020 auf den 24. Mai verlängert.

Es gibt jedoch keine allgemeine beschleunigte MwSt.-Erstattung mehr für die gewöhnlichen Anmeldepflichtigen in Bezug auf ihre MwSt.-Erklärung für April 2020.