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Schnellere Erstattung der GSt – StjP – StGF/G? Reichen Sie Ihre Erklärung spätestens am 30. September 2021 ein

Datum:

Das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärungen GSt – StjP – StGF/G für das Steuerjahr 2021 mit einem Bilanzstichtag zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 28. Februar 2021 einschließlich ist der 28. Oktober 2021.

Wenn Sie Ihre Erklärung spätestens am 30. September 2021 einreichen und Anspruch auf eine Erstattung haben, werden wir diese jedoch vorrangig bearbeiten. Abgesehen von Ausnahmefällen erhalten Sie Ihre Erstattung also spätestens Ende Dezember 2021.