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Schnellere Erstattung der GSt. - StjP - StGF/G? Reichen Sie Ihre Erklärung spätestens am 15. September 2022 ein

Datum:

Das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärungen zur Gesellschaftssteuer, zur Steuer der juristischen Personen und zur Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften für das Steuerjahr 2022 mit den Bilanzstichtagen vom 31. Dezember 2021 bis zum 28. Februar 2022 einschließlich ist der 17. Oktober 2022.

Dieses Datum wurde im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem FÖD Finanzen, dem Strategiebüro des Ministers der Finanzen und dem ITAA festgelegt, um die Erklärungsfristen für die Steuer der natürlichen Personen, die Gesellschaftssteuer und die MwSt. besser zu staffeln.

Wenn Sie Ihre Erklärung jedoch spätestens am 15. September 2022 einreichen und Anspruch auf eine Erstattung haben, werden wir Ihre Erklärung vorrangig bearbeiten. Abgesehen von Ausnahmefällen erhalten Sie die Erstattung also spätestens Ende Dezember 2022.