Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Steuererklärung 2022: Wann und wie können Sie Ihre Erklärung einreichen?

Datum:

Öffnen Sie jetzt online Ihre Erklärung oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung!

Ihre Erklärung oder Ihr Vorschlag der vereinfachten Erklärung ist online über MyMinfin (Tax-on-web). verfügbar. Sie können sie/ihn jetzt einsehen!

Sie haben MyMinfin noch nicht genutzt? Dann schauen Sie sich unsere Videos an:

Wenn Sie Ihre Erklärung oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung per Post erhalten, wird sie/er Ihnen im Laufe des Monats Mai zugestellt.
 

Frist für die Einreichung der Erklärung

30. Juni 2022

15. Juli 2022

30. September 2022

Sie erhalten einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung?

Prüfen Sie sorgfältig Ihre Angaben.

Ihre Angaben sind richtig und vollständig? Dann brauchen Sie nichts zu unternehmen. Sie erhalten automatisch Ihren Steuerbescheid.
 

Sie möchten Ihre Erklärung von einem unserer Mitarbeiter ausfüllen lassen?

Wir helfen Ihnen nach Terminvereinbarung.

Sobald Sie Ihre Erklärung erhalten haben, halten Sie Ihren Personalausweis bereit und rufen Sie die auf dem Umschlag angegebene Nummer an.

Sie können einen Termin vereinbaren:

  • um Ihre Erklärung telefonisch ausfüllen zu lassen (Sie brauchen sich nicht mehr zu unseren Ämtern zu begeben)
  • oder um in eines unserer Ämter zu kommen.
     

Sie benötigen weitere Informationen?

Lesen Sie unsere FAQ „Erklärung 2022“.

Sie möchten wissen, was es Neues in Bezug auf die Erklärung und den Vorschlag der vereinfachten Erklärung gibt? Werfen Sie einen Blick auf die  Präsentation (PDF, 1.23 MB), die im Rahmen der Pressekonferenz vom 5. Mai gezeigt wurde.
 

Sie sind ein Gebietsfremder? 

Dann können Sie Ihre Erklärung ab Mitte September 2022 einreichen.