Die Minister der Finanzen von Belgien und Luxemburg, Herr Van Peteghem und Herr Gramegna, haben am 31. August 2021 einen neuen Zusatzvertrag (Link in Französisch – Link in Niederländisch) zum belgisch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet.
Dieser Zusatzvertrag sieht eine Ausweitung der sogenannten 24-Tage-Regelung vor, unter anderem in Bezug auf Telearbeit. Gemäß dem Zusatzvertrag kann ein Grenzgänger seine Tätigkeit während eines Zeitraums von 34 Tagen außerhalb des Staates, in dem er gewöhnlich tätig ist, ausüben, und in diesem Staat steuerpflichtig bleiben. Diese Maßnahme wird ab dem Besteuerungszeitraum 2022 gelten.