Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Update COVID 19 : Europäische Kommission über sogenannte Green Lanes

Datum:

Um die Kontinuität des Warenverkehrs in der gesamten EU während der aktuellen Pandemie zu gewährleisten, hat die Kommission weitere praktische Richtlinien für die Umsetzung ihrer Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen herausgegeben.

Um zu gewährleisten, dass die Lieferketten in der ganzen EU weiterhin funktionieren, sind die Mitgliedstaaten dazu angehalten, aufgefordert, unverzüglich an allen relevanten Binnen-Grenzübergangsstellen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sogenannte „Green Lane“-Grenzübergänge (Grenzübergänge mit Sonderfahrspuren) einzurichten. Die „Green-Lane“-Grenzübergänge sollten allen Güterfahrzeugen offenstehen, unabhängig davon, welche Waren sie befördern. Die Durchfahrt an diesen „Green-Lane“-Grenzübergängen, einschließlich etwaiger Kontrollen und Gesundheitschecks, sollte nicht länger als 15 Minuten dauern.

Die Mitteilung der Kommission enthält auch eine ausführliche Liste von Empfehlungen, die die Fahrer vor dem Coronavirus schützen sollen (Anhang 2).

Ein international anerkannter Berufsbefähigungsnachweis müsste ausreichend sein, um nachweisen zu können, dass ein Arbeitnehmer eine Tätigkeit im internationalen Verkehrswesen betreibt. In Ermangelung eines solchen Nachweises (nicht alle internationalen Fahrer verfügen über ein solches Dokument),  kann auch eine vom Arbeitgeber unterzeichnete Bescheinigung (Anhang 3) akzeptiert werden (DOCX, 40.5 KB).

Die Kommission stellt auch eine Plattform zur Verfügung, um über die verschiedenen nationalen Maßnahmen der Mitgliedstaaten in Sachen Warenbeförderung zu informieren, die diese als Reaktion auf die Coronavirus-Epidemie ergriffen haben.

Lesen Sie auch die Pressemitteilung zu dieser Mitteilung auf der Website der Europäischen Kommission.

Hier finden Sie die Mitteilung der Europäischen Kommission zu den sogenannten „Green Lanes“ vom 23.03.2020 und den  Anhang 3 „Muster für die Bescheinigung für Beschäftigte im internationalen Verkehrswesen (DOCX, 40.5 KB)“. (nur in englischer Sprache verfügbar)