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Update COVID 19 : Sonderverfahren für den Aufschub der Überprüfung im Rahmen der ergriffenen Coronavirus-Maßnahmen - elektronisches Formular 28F

Datum:

Es ist möglich, dass die Kennzeichnung unter Zollkontrolle von Mundmasken, die über die Flughäfen Bierset und Zaventem eingeführt werden, an einem anderen Ort als dem Ort der Anmeldung durchgeführt werden muss. In diesem Fall wird ein spezielles Verfahren für den Aufschub der Überprüfung im Rahmen der Corona-Maßnahmen über das  elektronische Formular 28F (XLSX, 358.19 KB) angewandt.

Um dieses Verfahren zu beantragen, sendet der Zollvertreter ein ausgefülltes und unterschriebenes  elektronisches Formular 28 F (XLSX, 358.19 KB) per E-Mail an die zuständige Kontrollbehörde des Einfuhrflughafens. In diesem Formular werden die Waren beschrieben und der Ort vermerkt, an den sie verbracht werden sollen, sowie die Gründe für den Aufschub angegeben. Dieser Antrag kann von den Zollbehörden abgelehnt werden.

Mit der Unterzeichnung dieses Formulars verpflichtet sich der Zollvertreter auch, die Sendung direkt bei den Zollbehörden des Bestimmungsortes zu gestellen und sich den Ergebnissen der Kontrolle am Bestimmungsort zu fügen.