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Vorübergehende Ermäßigung der MwSt. auf Erdgas und Wärme – Neue Maßnahme und Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022

Datum:

Bei Haushaltsverträgen wird die Anwendung des ermäßigten MwSt.-Satzes in Höhe von 6 % für Erdgas- und Wärmelieferungen an natürliche Personen bis einschließlich 31. Dezember 2022 verlängert.

Für gewerbliche Verträge wird der MwSt.-Satz für Erdgas- und Wärmelieferungen vom 1. August 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 ebenfalls 6 % betragen.

Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, wendet Ihr Anbieter automatisch den vorübergehenden ermäßigten Satz auf Ihren Verbrauch in diesem Zeitraum an.

Sehen Sie sich die  detaillierten FAQ (PDF, 218.2 KB) an, um mehr über die Anwendung dieser neuen Maßnahme zu erfahren.