Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Wir rufen bestimmte Steuerpflichtige an und bieten ihnen einen Termin an, um die Steuererklärung telefonisch auszufüllen

Datum:

Haben Sie letztes Jahr Ihre Steuererklärung von einem unserer Mitarbeiter ausfüllen lassen? Vielleicht rufen wir Sie an.

Bis zum 4. Mai 2020 rufen wir Sie eventuell an, wenn:

  • Sie Ihre Erklärung 2019 von einem unserer Mitarbeiter haben ausfüllen lassen und
  • Sie uns Ihre Telefonnummer mitgeteilt haben und
  • Sie in diesem Jahr keinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten

Wir bieten Ihnen an, einen Termin zu vereinbaren, um Ihre Erklärung im Mai oder Juni telefonisch auszufüllen. Es steht Ihnen natürlich frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

Wenn Sie zustimmen, fragen wir Sie nur nach Ihrer nationalen Nummer, einer eventuellen zusätzlichen Telefonnummer und dem gewünschten Termin. Unmittelbar nach dem Anruf senden wir Ihnen eine SMS zur Bestätigung des Termins.

Sie können uns auch später unter der Nummer anrufen, die auf dem Umschlag Ihrer Erklärung angegeben ist.

Alle Sitzungen zum Ausfüllen der Erklärung in unseren Ämtern und in den Gemeinden sind annulliert.

Die Hilfe ist kostenlos und erfolgt nur telefonisch. Wir bitten um keine weiteren Informationen, um den Termin zu vereinbaren.

  • Wir bieten niemals an, zu Ihnen nach Hause zu kommen. Das Ausfüllen der Erklärung erfolgt nur telefonisch.
  • Wir fragen niemals telefonisch nach Ihrer Kontonummer.
  • Wir fragen niemals nach der Nummer oder dem Code Ihrer Bank- oder Kreditkarte.
  • Wir fordern Sie niemals auf, für die Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung zu zahlen.

Muss ich etwas tun, wenn ich keinen Anruf erhalte?

Sie brauchen momentan nichts zu unternehmen. Sie erhalten Ihre Steuererklärung oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung im Mai.

Wenn Sie eine Erklärung erhalten: Auf dem Umschlag ist eine Telefonnummer angegeben. Unter dieser Telefonnummer können Sie dann einen Termin vereinbaren, um Ihre Erklärung telefonisch ausfüllen zu lassen.

Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten: Prüfen Sie, ob die Angaben richtig und vollständig sind. Wenn ja, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Sie brauchen uns also nicht zu kontaktieren.