Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zusammenfassende MwSt.-Erklärungen, die für den 31. Januar 2019 einzureichen sind

Datum:
Die nächste Frist für die Einreichung der zusammenfassenden MwSt.-Erklärung ist der 31. Januar 2019. Sie können sie einfach  elektronisch über die Intervat-Anwendung einreichen. 
 
Es ist immer möglich, eine Erklärung auf Papier einzureichen. Wenden Sie sich in diesem Fall an das für den in Konkurs geratenen Steuerpflichtigen zuständige Veranlagungsamt, um ein unausgefülltes Erklärungsformular zu erhalten. 
 
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.