Datum:
Die nächste Frist für die Einreichung der zusammenfassenden MwSt.-Erklärung ist der 31. Januar 2019. Sie können sie einfach elektronisch über die Intervat-Anwendung einreichen.
Es ist immer möglich, eine Erklärung auf Papier einzureichen. Wenden Sie sich in diesem Fall an das für den in Konkurs geratenen Steuerpflichtigen zuständige Veranlagungsamt, um ein unausgefülltes Erklärungsformular zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.