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Leasing

Wie berechne ich die abziehbaren Kosten eines geleasten PKWs?

Wie berechne ich die abziehbaren Kosten eines geleasten PKWs?

Wenn Sie einen PKW leasen, müssen Sie bei den jährlichen Rückzahlungen zwei Beträge unterscheiden:

  • die Rückzahlung des geliehenen Kapitals
  • die Zinsen auf den Restbetrag an Kapital

Wenn Sie sich für den Abzug Ihrer tatsächlichen Werbungskosten entscheiden, können Sie für die berufliche Nutzung Ihres Fahrzeugs (Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz und andere berufliche Fahrten) die Zinsen des Leasings, ohne Anwendung der 75 %-Begrenzung oder des Pauschalbetrags von 0,15 Euro pro km, abziehen. Diese Zinsen sind also vollständig abziehbar.

Beispiel: 
70 % Ihrer Fahrzeugkosten sind beruflich (sowohl Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz als auch andere berufliche Fahrten). Sie können also die Zinsen Ihres Leasings x 70 % abziehen.

Sie können auch die Abschreibung des Fahrzeugs abziehen, aber in diesem Fall:

  • ist der Teil der Abschreibung, der sich auf die Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz bezieht, im Pauschalbetrag von 0,15 Euro pro km enthalten,
  • muss der Teil der Abschreibung, der sich auf die anderen beruflichen Fahrten bezieht, auf 75 % begrenzt werden.