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Motorrad

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  • Welche beruflichen Fahrtkosten sind für Motorradfahrer steuerlich absetzbar?

    Die beruflichen Fahrten zwischen Wohnsitz - Arbeitsplatz und anderen beruflichen Fahrten mit Ihrem Motorrad sind steuerlich absetzbar.

    Für Ihre persönlichen Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz können Sie zwischen dem Pauschalbetrag von 0,15 Euro pro gefahrenem Kilometer (begrenzt auf 100 Kilometer pro Fahrt) und dem Beleg Ihrer tatsächlichen Werbungskosten (Fahrtkosten Wohnsitz - Arbeitsplatz, Versicherungskosten, KFZ-Steuer, Kraftstoff, Kosten für Motorradschutzausrüstung usw.) wählen.

    Für Ihre anderen beruflichen Fahrten gelten die gleichen Regeln wie für Fahrten mit dem PKW (andere als diejenigen zwischen Wohnsitz - Arbeitsplatz).

    Wenn Sie sich jedoch nicht für den Pauschalbetrag von 0,15 Euro pro km, sondern für die tatsächlich angefallenen oder getragenen Kosten entscheiden, sind Ihre Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz und anderen beruflichen Fahrten vollständig abziehbar (keine 75 %-Begrenzung, einschließlich Kraftstoff).

  • Kann die Motorradschutzausrüstung immer abgezogen werden?

    Wenn Sie sich für die Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz für den Pauschalbetrag von 0,15 Euro entscheiden (begrenzt auf 100 Kilometer pro Fahrt) wird davon ausgegangen, dass alle Ihre Kosten im Pauschalbetrag enthalten sind, also auch die Kosten für Ihre Motorradschutzausrüstung. Infolgedessen können Sie diese nicht mehr getrennt abziehen.

    Wenn Sie sich für den Abzug Ihrer tatsächlichen Werbungskosten entscheiden, können Sie die Kosten für Ihre Motorradschutzausrüstung abziehen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

    • Die Motorradschutzausrüstung wurde in einem Geschäft gekauft, das auf diese Art von Ausrüstung spezialisiert ist.
    • Es handelt sich um eine motorradspezifische Schutzausrüstung oder Thermounterwäsche.
    • Auf der Rechnung müssen Marke, Modell und Beschreibung der Motorradschutzausrüstung vermerkt sein.
  • Ich bin Motorradfahrer. Was kann ich abschreiben und wie kann ich dies tun?

    Wenn Sie sich für den Abzug Ihrer tatsächlichen Werbungskosten entscheiden, können Sie sowohl Ihr Motorrad als auch Ihre Motorradschutzausrüstung abschreiben. Ein neues Motorrad kann im Prinzip auf 5 Jahre und die Ausrüstung auf 3 Jahre abgeschrieben werden. Eine degressive Abschreibung ist möglich.

  • Wo finde ich weitere Informationen zum Abzug der Motorradkosten?