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Definition und Kategorien

Was ist eine Schenkung und wie werden die verschiedenen Arten von Schenkungen besteuert?

  • Was ist eine Schenkung?

    Eine Schenkung ist ein Vertrag, mit dem der Schenker (derjenige, der schenkt) unentgeltlich, unverzüglich und unwiderruflich ein bewegliches oder unbewegliches Gut an einen Beschenkten (derjenige, der die Schenkung erhält), der dies annimmt, verschenkt.

  • Was ist eine Handschenkung?

    Bei einer Handschenkung gehen bewegliche Güter (Silber, Schmuck, Antiquitäten usw.) ohne offizielle Formalitäten von einer Hand in die andere über.

    Handschenkungen unterliegen keiner Registrierungspflicht und der Beschenkte muss daher keinerlei Schenkungssteuer zahlen. Beschließt er jedoch, seine Handschenkungen registrieren zu lassen, wird eine Schenkungssteuer erhoben.

    Achtung!
    Wenn die Handschenkung nicht registriert wurde und der Schenker innerhalb von 3 Jahren ab Schenkung verstirbt (oder 5 Jahren in der Wallonischen Region), muss diese Handschenkung in der Erbfallanmeldung vermerkt werden. Auf den Betrag der Schenkung wird dann Erbschaftssteuer erhoben. Die Erbschaftssteuer ist höher als die Schenkungssteuer.

    Als Beschenkter können Sie eine Handschenkung ohne Mitwirken eines Notars registrieren lassen, indem Sie dem Amt Rechtssicherheit alle Dokumente (Briefe usw.), die die Existenz der Schenkung belegen, übermitteln. In diesem Fall entrichten Sie eine Schenkungssteuer auf diese Schenkung beweglicher Güter, müssen sie aber gegebenenfalls als Erbe nicht in der Nachlasserklärung erwähnen und deshalb auch keine Erbschaftssteuer auf diese Schenkung entrichten.

  • Was ist eine indirekte Schenkung per Banküberweisung?

    Eine indirekte Schenkung per Banküberweisung ist eine reine Banktransaktion, mit der der Schenker Geld von seinem Bankkonto direkt auf das Bankkonto des Beschenkten überweist.

    Indirekte Schenkungen durch Banküberweisung unterliegen keiner Registrierungspflicht und der Beschenkte muss daher keinerlei Schenkungssteuer zahlen. Beschließt er jedoch, seine in direkten Schenkungen durch Banküberweisung registrieren zu lassen, wird eine Schenkungssteuer erhoben.

    Achtung!
    Wenn die indirekte Schenkung durch Banküberweisung nicht registriert wurde und der Schenker innerhalb von 3 Jahren ab Schenkung verstirbt (oder 5 Jahren in der Wallonischen Region), muss diese Schenkung in der Erbfallanmeldung aufgeführt werden. Auf den Betrag der Schenkung wird dann Erbschaftssteuer erhoben. Die Erbschaftssteuer ist höher als die Schenkungssteuer.

    Als Beschenkter können Sie eine indirekte Schenkung per Banküberweisung ohne Mitwirken eines Notars registrieren lassen, indem Sie dem Amt Rechtssicherheit alle Dokumente (Briefe, Überweisungsbeleg usw.), die die Existenz der Schenkung belegen, übermitteln. In diesem Fall entrichten Sie eine Schenkungssteuer auf diese Schenkung beweglicher Güter, müssen sie aber gegebenenfalls als Erbe nicht in der Nachlasserklärung erwähnen und deshalb auch keine Erbschaftssteuer auf diese Schenkung entrichten.

  • Vor meinem Tod möchte ich bewegliche Güter verschenken. Unterliegt diese Art von Schenkung einer Besteuerung?

    Ja, wenn Sie die Schenkung registrieren lassen, anderenfalls nicht.

    Wenn Sie eine Schenkung von beweglichen Gütern beabsichtigen, bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten:

    • Handschenkung
    • indirekte Schenkung per Banküberweisung
    • Schenkung durch notarielle Urkunde

    Handschenkungen oder indirekte Schenkungen durch Banküberweisung müssen nicht registriert werden:

    • Wenn die Handschenkung oder die indirekte Schenkung durch Banküberweisung nicht registriert wird, muss der Beschenkte keine Schenkungssteuer zahlen.
      Achtung: Wenn der Schenker innerhalb von drei Jahren nach der Schenkung verstirbt (oder fünf Jahren in der Wallonischen Region), muss der Beschenkte den höheren Tarif der Erbschaftssteuer zahlen.
    • Wenn dagegen die Handschenkung oder die indirekte Schenkung durch Banküberweisung registriert wird, muss der Beschenkte Schenkungssteuer zahlen. Wenn der Schenker innerhalb von drei Jahren  nach der Schenkung verstirbt, wird keine Erbschaftssteuer auf die Schenkung erhoben.

    Eine Schenkung durch notarielle Urkunde wird immer registriert. In diesem Fall muss der Beschenkte Schenkungssteuer zahlen.

  • Vor meinem Tod möchte ich Immobilien verschenken. Unterliegt diese Art von Schenkung einer Besteuerung?

    Ja, Schenkungen von Immobilien müssen immer mittels notarieller Urkunde erfolgen. Diese Urkunden werden registriert und der Beschenkte muss eine Schenkungssteuer zahlen.

  • Wie wird die Schenkungssteuer berechnet?

    Die Schenkungssteuer wird berechnet:

    • auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter
    • nach einem Steuersatz, der im Verhältnis zum Wert der Güter ansteigt
    • nach einem Steuersatz, der im Verhältnis zum Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem variiert (je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Steuersatz)

    Die Steuersätze variieren je nach Region, in der der Schenker seinen Steuerwohnsitz zum Zeitpunkt der Schenkung hat. Wenn während 5 Jahren vor der Schenkung der Steuerwohnsitz des Schenkers an mehr als einem Ort in Belgien war, wird der Steuersatz der Region angewandt, in der er während dieses Zeitraums am längsten seinen Steuerwohnsitz hatte.