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Berechnung und Zahlung

Jeder Erbe und Vermächtnisnehmer muss Erbschaftssteuer auf seinen Anteil im Nachlass zahlen. Die Nachlasserklärung dient als Grundlage für die Berechnung.

  • Auf welche Güter muss ich Erbschaftssteuer zahlen?

    Der Verstorbene ist Einwohner des Königreichs Belgien

    • Sie müssen alle (beweglichen und unbeweglichen) Güter, die der Verstorbene hinterlässt, angeben.
    • Sie können die Bestattungskosten und bestimmte Schulden, die der Verstorbene hinterlässt, vom Nachlass abziehen.
    • Die Erbschaftssteuer ist auf die Güter geschuldet.

    Unbewegliche Güter im Ausland müssen auch angegeben werden. Je nach Situation können Sie die Erbschaftssteuer, die Sie auf unbewegliche Güter im Ausland zahlen, von dem Betrag abziehen, der in Belgien als Erbschaftssteuer zu zahlen ist.

    Der Verstorbene ist kein Einwohner des Königreichs Belgien

    • Sie müssen die unbeweglichen Güter in Belgien angeben.
    • Sie können bestimmte Kosten, die auf diese unbeweglichen Güter anfallen, abziehen.
    • Auf die unbeweglichen Güter ist die sogenannte Steuer auf Übertragung im Todesfall geschuldet.

    Wer ist Einwohner des Königreichs Belgien?

    Ein Einwohner des Königreichs ist jemand, der seinen Wohnsitz oder den Vermögenssitz in Belgien hat. Es handelt sich also um jemanden, der seinen letzten (tatsächlichen, dauerhaften und ständigen) Wohnsitz in Belgien hat.

    Wenn der Steuerwohnsitz in den letzten 5 Jahren in verschiedenen Regionen war, dann wird der Steuerwohnsitz durch die Region bestimmt, in der der Wohnsitz am längsten genommen wurde. Die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen und der Sterbeort spielen keine Rolle.

    Einwohner des Königreichs können zum Beispiel sein (entsprechend der regionalen Gesetzgebung):

    • eine Person, die zunächst zweieinhalb Jahre in der Wallonischen Region wohnt, dann ein Jahr in den Niederlanden und schließlich eineinhalb Jahre in der Flämischen Region (Anwendung der Gesetzgebung der Wallonischen Region),
    • eine Person, die zunächst drei Jahre in den Niederlanden wohnt und dann zwei Jahre in der Flämischen Region (Anwendung der Gesetzgebung der Flämischen Region).
  • Wieviel Erbschaftssteuer muss ich zahlen?

    Die Erbschaftssteuer wird auf Grundlage der Nachlasserklärung berechnet.

    Die Erbschaftssteuer wird berechnet:

    • nach einem progressiven Steuersatz pro Teilbetrag,
    • nach einem Steuersatz, der je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Verstorbenem und Erben unterschiedlich ist.

    Die Steuersätze sind je nach Region, in der die Erklärung eingereicht werden muss, unterschiedlich.

  • Wie kann ich die Erbschaftssteuer zahlen?

    Sie können die Erbschaftssteuer zahlen durch:

    • Einzahlung oder Überweisung des zu zahlenden Betrags auf das Konto des betreffenden Amtes,
    • Übergabe von Kunstwerken (diese Zahlungsweise unterliegt speziellen Vorschriften).
  • Wann muss ich die Erbschaftssteuer zahlen?

    Sie müssen die Erbschaftssteuer innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der für die Hinterlegung der Erklärung festgelegten Frist zahlen (siehe Nachlasserklärung).

    Nach Ablauf dieser Frist ist der gesetzliche Zinssatz fällig (7 %).

  • Kann ich einen Zahlungsaufschub für die Erbschaftssteuer erhalten?

    Um einen Zahlungsaufschub für die Erbschaftssteuer zu erhalten, müssen Sie einen begründeten Antrag einreichen beim Einnehmer des Amtes Rechtssicherheit, bei dem die Nachlasserklärung hinterlegt wurde.

    Die maximale Frist, die Ihnen gewährt werden kann, beträgt 5 Jahre ab dem Todestag.

    Achtung: Ein gewährter Zahlungsaufschub bedeutet nicht, dass Ihnen keine Verzugszinsen berechnet werden!

  • Weitere Fragen?