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Herrenlose Erbschaften und erbenlose Nachlässe

  • Was ist der Unterschied zwischen einer herrenlosen Erbschaft und einem erbenlosen Nachlass?

    Eine herrenlose Erbschaft ist eine Erbschaft, bei der nach Ablauf der für die Inventarerrichtung und als Bedenkzeit vorgesehenen Fristen (3 Monate und 40 Tage ab dem Todestag):

    • niemand den Nachlass beansprucht,
    • kein Erbe bekannt ist oder
    • die bekannten Erben auf das Erbe verzichtet haben.

    Ein erbenloser Nachlass ist eine herrenlose Erbschaft, die vom Belgischen Staat beansprucht wird, sofern eine Analyse ergibt, dass der Nachlass einen finanziellen Vorteil bietet.

  • Welcher Dienst ist zuständig, um erbenlose Nachlässe zu bearbeiten und zu beanspruchen?

    Das Amt der erbenlosen Nachlässe ist für erbenlose Nachlässe im ganzen Land zuständig, mit Ausnahme derjenigen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Diese Nachlässe werden vom deutschsprachigen polyvalenten Team in Sankt Vith bearbeitet.

    Beide Dienste gehören zur Generalverwaltung Vermögensdokumentation des FÖD Finanzen.

  • Kann der Belgische Staat Anspruch auf einen Nachlass erheben, für den bereits ein gerichtlicher Verwalter, ein Bevollmächtigter oder ein Kurator bestimmt wurde?

    Ja, der Belgische Staat kann diese Nachlässe beanspruchen. Dazu muss der Staat einen Antrag auf „Befreiung“ stellen und diesen bei dem zuständigen Gericht einreichen.

  • Wie kann der Belgische Staat einen Nachlass beanspruchen?

    Das Amt der erbenlosen Nachlässe (oder das deutschsprachige polyvalente Team):

    • prüft, ob es tatsächlich keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben gibt,
    • analysiert die Zusammensetzung des Nachlasses.

    Gibt es keine Erben und ist der Nachlass ein finanzieller Vorteil für die Staatskasse, wird ein Antrag auf Inanspruchnahme des Nachlasses eingereicht.

    Der Belgische Staat beantragt bei dem Gericht erster Instanz, das für den letzten Steuerwohnsitz des Verstorbenen zuständig war, die einstweilige Besitzeinweisung des Nachlasses. Zu diesem Zeitpunkt beantragt der Staat die vorläufige Verwaltung des Nachlasses.

    Wenn der Staat die einstweilige Besitzeinweisung erhalten hat, muss er den Antrag veröffentlichen:

    • dreimal im Abstand von drei Monaten durch Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt,
    • dreimal im Abstand von drei Monaten durch Aushang u. a. bei der Kanzlei des Gerichts Erster Instanz.

    Nach diesen Ankündigungen kann der Staat die definitive Besitzeinweisung des Nachlasses beantragen.

  • Wann und wie wird ein Nachlass abgewickelt?

    Sobald der Belgische Staat die definitive Besitzeinweisung erlangt hat, wird der Nachlass abgewickelt. Dies bedeutet insbesondere, dass:

  • Muss der Belgische Staat Erbschaftssteuer zahlen?

    Wie die anderen Erben ist auch der Belgische Staat verpflichtet, Erbschaftssteuer zu zahlen. Dazu wird je nach zuständiger Region der „Tarif zwischen anderen Personen“ angewendet:

  • Was geschieht mit den beweglichen und unbeweglichen Gütern, die sich im Nachlass befinden?

    BEWEGLICHE GÜTER

    Die Fin Shops des FÖD Finanzen verkaufen die beweglichen Güter aus erbenlosen Nachlässen.

    Bewegliche Güter, die nicht von den Fin Shops verkauft werden können, werden von Dritten (Entrümpelungsunternehmen) zur Vernichtung abgeholt.

    UNBEWEGLICHE GÜTER

    Das Amt FinDomImmo verwaltet die unbeweglichen Güter ab dem Zeitpunkt, zu dem der Belgische Staat die einstweilige Besitzeinweisung erlangt hat. Die Verwaltung umfasst u. a. Folgendes:

    • dringende Reparaturarbeiten ausführen lassen,
    • Bodenbescheinigungen, Energieausweise usw. beantragen,
    • Nutzungsvereinbarungen verfassen.

    Sobald der Belgische Staat die definitive Besitzeinweisung erlangt hat, können die unbeweglichen Güter verkauft werden. Der föderale Erwerbsausschuss verkauft öffentlich die unbeweglichen Güter aus erbenlosen Nachlässen.

  • Wo kann ich überprüfen, ob bereits ein Verwalter für eine herrenlose Erbschaft ernannt wurde?

    Die Ernennung eines Verwalters einer herrenlosen Erbschaft wird im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Sie können im Belgischen Staatsblatt anhand des Namens des Verstorbenen überprüfen, ob ein Verwalter ernannt wurde.

    Bildschirm der Suchmaschine des Belgischen Staatsblatts mit blauen Rahmen um die Felder „Wort(e) im Text“, „UND“, die Schaltfläche „Suche“ und die Schaltfläche „Liste“

    1. Geben Sie den Namen in das Feld „Wort(e) im Text“ ein und geben Sie denselben Namen in das Feld ein, dem „UND“ vorangestellt ist.
    2. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Suche“. Wenn es ein oder mehrere Ergebnisse gibt, wird die Zahl neben der Schaltfläche „Suche“ angezeigt.
    3. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Liste“, um sich die Ergebnisse anzeigen zu lassen.
  • Wo kann ich herausfinden, ob ein Nachlass erbenlos ist?

    Sie können im Belgischen Staatsblatt anhand des Namens des Verstorbenen überprüfen, ob ein Nachlass erbenlos ist.

    Bildschirm der Suchmaschine des Belgischen Staatsblatts mit blauen Rahmen um die Felder „Wort(e) im Text“, „UND“, die Schaltfläche „Suche“ und die Schaltfläche „Liste“

    1. Geben Sie den Namen in das Feld „Wort(e) im Text“ ein und geben Sie denselben Namen in das Feld ein, dem „UND“ vorangestellt ist.
    2. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Suche“. Wenn es ein oder mehrere Ergebnisse gibt, wird die Zahl neben der Schaltfläche „Suche“ angezeigt.
    3. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Liste“, um die Ergebnisse anzuzeigen.
  • Kann ich als Erbe einen vom Belgischen Staat beanspruchten Nachlass zurückfordern?

    Ja, die Erben haben dreißig Jahre Zeit, um eine Erbwahl zu treffen. Wenn sich innerhalb von dreißig Jahren Erben für einen erbenlosen Nachlass melden, gibt der Staat den Nachlass an die Erben zurück, auch wenn der Staat in den definitiven Besitz eingewiesen wurde.

    Die Erben müssen ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen nachweisen und einen Erbschein oder eine Erbfolgebescheinigung vorlegen können. Dazu können sie sich an einen Notar oder an ein Amt Rechtssicherheit wenden.

  • Kann ich den Belgischen Staat als Vermächtnisnehmer meines Nachlasses bestimmen? Wie muss ich vorgehen?

    Ja, Sie können den Belgischen Staat in Ihrem Testament als Vermächtnisnehmer Ihres Nachlasses bestimmen.

    Es gibt drei Arten von Testamenten:

    • eigenhändiges Testament
    • authentisches oder notarielles Testament
    • internationales Testament

    Weitere Informationen zu ihrer Abfassung finden Sie auf der Website des Notariats.

  • Wie und wann kann ich das Amt Erbenlose Nachlässe kontaktieren?

    Für welche Fragen können Sie uns kontaktieren?

    Für folgende Fragen können Sie sich an das Amt Erbenlose Nachlässe wenden:

    • Sie möchten Informationen über einen erbenlosen Nachlass erhalten oder austauschen.
    • Sie sind Erbe oder Vermächtnisnehmer in einer Akte zu einem erbenlosen Nachlass.
    • Sie haben Kenntnis vom Tod eines Eigentümers eines benachbarten unbeweglichen Gutes oder einer Nachbarparzelle und vermuten, dass es sich dabei um einen erbenlosen Nachlass handelt, und möchten dies melden.
    • Ein Miteigentümer eines benachbarten unbeweglichen Gutes oder einer Nachbarparzelle ist verstorben und Sie vermuten, dass es sich dabei um einen erbenlosen Nachlass handelt, und möchten dies melden.
    • Sie sind Mieter oder Pächter eines unbeweglichen Gutes oder einer Parzelle aus einem erbenlosen Nachlass und haben eine Frage zu Ihrem Vertrag/Ihrer Vereinbarung.

    Wie können Sie das Amt kontaktieren?

    Sie können sich telefonisch unter der Telefonnummer 02 577 43 40 oder per E-Mail-Adresse an erfloze.succ.desherence@minfin.fed.be an das Amt Erbenlose Nachlässe wenden.

    Was müssen Sie in Ihrer Frage angeben?

    Ihre Kontaktdaten

    • Name und Vorname
    • Adresse
    • E-Mail-Adresse
    • Telefonnummer
    • Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen
    • Referenz Ihres Dienstes (falls anwendbar)

    Falls bekannt, folgende Daten

    Angaben des Verstorbenen
    • Name und Vorname
    • Nationalregisternummer
    • Geburtsdatum
    • Sterbedatum
    • Adresse

    Angaben zum unbeweglichen Gut oder zur Parzelle
    • Adresse (Postleitzahl, Stadt / Gemeinde, Straßenname, Hausnummer, Briefkastennummer)
    • Katasterangaben

    Aktennummer beim Amt erbenlose Nachlässe

    Diese Aktennummer erkennen Sie an folgender Struktur:

    • S35/..../...VL-WAL-BXL-ANTW-XXXX oder
    • S35-Art der Akte-TT/MM/JJJJ-laufende Nummer oder
    • GWD-REF-TT/MM/JJJJ-laufende Nummer (wenn es sich um eine Akte handelt, die von unserem Dienst abgelehnt wurde)

    Wenn es um eine Mitteilung zu einem Mietvertrag oder einem anderen Vertrag geht

    Eine Kopie des bestehenden Mietvertrags zwischen Ihnen und dem verstorbenen Eigentümer.