Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Erklärung auf Papier

Erklärung 2023 auf Papier

  • Wie wird meine Erklärung ausgefüllt und versandt?

    In Ihrem „braunen Umschlag“ finden Sie die erforderlichen Dokumente um Ihre Erklärung auszufüllen und zu versenden.

    Sie füllen eine gemeinsame Erklärung aus? Von nun an ist das Alter das Kriterium, das die Reihenfolge der Spalten bestimmt: 

    • Die ältere Person vervollständigt die linke Spalte (Codes 1… / 3…).
    • Die jüngere Person vervollständigt die rechte Spalte (Codes2… / 4…).

    Um sicherzustellen, dass Ihre Erklärung uns rechtzeitig erreicht und korrekt bearbeitet wird:

    • Senden Sie sie an die erwähnte Adresse (reichen Sie sie nicht in einem Steueramt ein).
    • Achten Sie auch darauf, dass der Umschlag ausreichend frankiert ist.
    • Benutzen Sie nur die Erklärung, die Ihnen zugesandt wurde (keine Fotokopie, Erklärung einer anderen Person oder eines vorherigen Jahres).
  • Bis wann kann ich meine Erklärung zurücksenden?

    Ihre Erklärung auf Papier muss uns für 30. Juni 2023 vorliegen.
  • Ich habe meine Erklärung noch nicht erhalten. Was kann ich tun?

    Die Erklärungen und Vorschläge der vereinfachten Erklärung werden im Laufe des Monats Mai versendet.

    Sie möchten nicht warten? Ihre Erklärung oder Ihr Vorschlag der vereinfachten Erklärung ist bereits online in MyMinfin (Tax-on-Web) verfügbar.

    Sie haben bis Anfang Juni noch nichts erhalten? Dann wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihr Veranlagungsamt („Zentrum Privatpersonen“). Halten Sie Ihren Personalausweis bereit, bevor Sie anrufen.

  • Wo kann ich die Erläuterungsbroschüre und Teil 2 des Vorbereitungsdokuments finden?

    Sie können sie auf dieser Seite herunterladen.
     
  • Wie kann ich die Erklärung einfacher einreichen?

    Selbst wenn Sie eine Erklärung auf Papier erhalten, ist Ihre Online-Erklärung jederzeit zugänglich via MyMinfin (Tax-on-web). Sie können Ihre Erklärung einfach und schnell dank vorausgefüllter Daten und Online-Hilfe einreichen.
  • Kann ich das Erklärungsformular (und die erklärungsbezogenen Dokumente) in einer anderen Sprache erhalten?

    Auf dieser Website können Sie die Erklärungsdokumente in Französisch, Niederländisch und Deutsch einsehen.
     

    Sie wohnen in Brüssel oder in einer Gemeinde mit Sprachenerleichterungen

    Je nachdem, in welcher Gemeinde Sie wohnen, können Sie die Dokumente wie folgt erhalten:

    • entweder auf Französisch oder Niederländisch,
    • oder auf Französisch oder Deutsch.

    Möchten Sie die Sprache ändern, in der Sie die Dokumente erhalten? Rufen Sie die Nummer 02 572 57 57 an (direkter Code: 17002). Bevor Sie anrufen, halten Sie bitte Ihren Personalausweis bereit. Wir benötigen Ihre Nationalregisternummer, die auf dem Personalausweis steht.

    Die Anpassung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit können Sie noch Dokumente in der anderen Sprache erhalten (einschließlich Ihrer Erklärung oder Ihres Vorschlags der vereinfachten Erklärung).

    Zudem können wir Ihnen die Dokumente, die Sie bereits erhalten haben, nicht in einer anderen Sprache zusenden.
     

    Sie wohnen nicht in Brüssel oder in einer Gemeinde mit Sprachenerleichterungen

    Leider können wir Ihnen die Dokumente nicht in einer anderen Sprache zusenden. Die Sprache, in der Sie Ihre Dokumente erhalten, hängt von der Sprache Ihrer Wohngemeinde ab.
     

    Sie sind dieses Jahr umgezogen

    Wir berücksichtigen Ihre Situation am 1. Januar dieses Jahres.