Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung

Die Hilfestellung ist nun beendet. Es ist nicht mehr möglich, Ihre Erklärung ausfüllen zu lassen, weder per Telefon noch in unseren Ämtern.

Sie haben Ihre Erklärung noch nicht eingereicht? Dazu haben Sie andere Möglichkeiten.

  • Reichen Sie Ihre Erklärung über MyMinfin (Tax-on-Web) ein:
    • grundsätzlich: spätestens am 15. Juli 2023
    • außer im Falle spezifischer Einkünfte: spätestens am 26. Oktober 2023.
      Spezifischen Einkünften = Einkünfte als Selbstständiger oder ausländische Berufseinkünfte:
      • Gewinne und/oder Profite
      • und/oder Entlohnungen von Unternehmensleitern
      • und/oder Entlohnungen von mithelfenden Ehepartnern (gesetzlich zusammenwohnenden Partnern)
      • und/oder ausländische Berufseinkünfte.
  • Reichen Sie Ihre Erklärung auf Papier ein. Die Frist endete am 30. Juni 2023.
  • Sie lassen Ihre Erklärung von einem Buchprüfer oder Steuerberater ausfüllen:
    • grundsätzlich bis zum 15. Juli 2023
    • außer im Falle spezifischer Einkünfte: bis zum 26. Oktober 2023 (= Einkünfte als Selbstständiger oder ausländische Berufseinkünfte).

Ist die Frist für die Einreichung Ihrer Erklärung abgelaufen? Reichen Sie Ihre Erklärung dennoch so schnell wie möglich ein.