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Steuer auf den Mehrwert für Nicht-Einwohner

Steuer auf den Mehrwert für Nicht-Einwohner

  • Welche Steuern muss ich als Nicht-Einwohner des Königreichs beim Verkauf von in Belgien gelegenen Unbeweglichen gütern zahlen wenn ich das unbewegliche Gut für meine Berufstätigkeit nutze?

    Auf den Mehrwert, den Sie beim Verkauf eines in Belgien gelegenen unbeweglichen Gutes verwirklichen, ist ein Berufssteuervorabzug zu entrichten, vorausgesetzt, dieser Mehrwert ist in Ihren in Belgien steuerpflichtigen Gewinnen oder Profiten enthalten.

    Sie müssen diesen Mehrwert und den Berufssteuervorabzug in einer Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden (natürliche Personen) angeben. Bei der Berechnung der geschuldeten Steuer der Gebietsfremden wird der bereits gezahlte Berufssteuervorabzug angerechnet.

    Je nachdem, innerhalb welcher Frist Sie das unbewegliche Gut verkaufen, ist der Mehrwert in Bezug auf die Steuer der Gebietsfremden global steuerpflichtig und es gilt ein getrennter Steuersatz in Höhe von 16,5 %.

  • Welche Steuern muss ich als Nicht-Einwohner des Königreichs beim Verkauf von in Belgien gelegenen Unbeweglichen gütern zahlen wenn ich das unbewegliche Gut außerhalb der Berufstätigkeit verkaufe?

    Der Mehrwert ist in Bezug auf die Steuer der Gebietsfremden (natürliche Personen) im Prinzip nicht steuerpflichtig, es sei denn, Sie verwirklichen den Mehrwert auf ein in Belgien gelegenes unbewegliches Gut:

    außerhalb der normalen Verwaltung von Privatvermögen:

    Auf derlei Einkünfte ist ein Berufssteuervorabzug in Höhe von 30,28 % des Bruttobetrags zu entrichten.

    Dieser Berufssteuervorabzug ist die Endsteuer und kann somit in der Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden (natürliche Personen) nicht angegeben werden.

    innerhalb der normalen Verwaltung von Privatvermögen, aber innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist:

    • Für Grundstücke ist der Mehrwert steuerpflichtig, wenn Sie diese innerhalb von acht Jahren nach Erwerb wieder verkaufen.
    • Für Gebäude ist der Mehrwert steuerpflichtig, wenn Sie diese innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb wieder verkaufen.

    Für unbewegliche Güter, die Sie durch Schenkung erhalten, oder für Gebäude, die Sie selbst errichten, gelten besondere Fristen.

    Für diese Mehrwerte gilt ein besonderer Steuersatz in Höhe von 33 % oder 16,5 % des Mehrwerts, abhängig von der Art des unbeweglichen Gutes (bebaut oder unbebaut) und der Frist, innerhalb derer Sie das unbewegliche Gut verkaufen.

    Diese besondere Veranlagung ist die Endsteuer. Sie können diesen Mehrwert somit nicht in der Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden (natürliche Personen) angeben.

    Was versteht man unter „Normale Verwaltung eines Privatvermögens“?

    Die Verwaltung eines Privatvermögens besteht aus Handlungen, die man mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verrichtet, um ein Vermögen möglichst gewinnbringend anzulegen. Das Vermögen besteht aus beweglichen und unbeweglichen Gütern und den Wertpapieren im Portefeuille, die jemand durch eigenes Sparen erworben oder durch Erbfolge, eine Schenkung oder zur Wiederanlage veräußerter Güter erhalten hat.

  • Welche steuern muss Ich als Nicht-Einwohner des Königreichs beim Verkauf von Anteilen zahlen?

    Ich erziele den Mehrwert innerhalb der Ausübung meiner Berufstätigkeit.

    Der Mehrwert, den Sie beim Verkauf von Anteilen verwirklichen, ist in Bezug auf die Steuer der Gebietsfremden (natürliche Personen) als Gewinn oder Profit steuerpflichtig, vorausgesetzt, dieser Mehrwert ist in Ihren in Belgien steuerpflichtigen Gewinnen oder Profiten enthalten.

    Sofern es sich um Anteile handelt, die Teil des Unternehmensvermögens der in Belgien gelegenen festen Niederlassung bzw. Betriebsstätte sind, ist Belgien auf der Grundlage des mit dem Wohnsitzland des Nicht-Einwohners des Königreichs abgeschlossenen Abkommens zur Besteuerung dieses Mehrwerts berechtigt.

    Diese Gewinne und Profite müssen Sie in einer Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden (natürliche Personen) angeben.

    Der Mehrwert ist global steuerpflichtig oder wird mit einem Steuersatz von 16,5 % getrennt veranlagt, je nachdem, innerhalb welcher Frist Sie die Anteile verkaufen. Der Mehrwert ist jedoch stets global steuerpflichtig, wenn er einem früher zugelassenen Minderwert entspricht.

    Ich erziele den Mehrwert außerhalb der Ausübung meiner Berufstätigkeit.

    In dieser Situation ziehen Sie das bilaterale Abkommen zu Rate, das Belgien mit dem Wohnsitzland des Nicht-Einwohners des Königreichs abgeschlossen hat. Sie können prüfen, welcher der beiden Staaten zur Erhebung von Steuern auf den Mehrwert berechtigt ist. In den meisten Fällen gilt, dass dem Wohnsitzland des Empfängers das Besteuerungsrecht zufällt, aber da es Ausnahmen gibt, ist es wichtig, das jeweilige Abkommen zu Rate zu ziehen.