Sie haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten, die den
Bedingungen entsprechen.
Für 2023 (Steuerjahr 2024) können Sie
maximal 15,70 Euro pro Betreuungstag und pro Kind unter 14 Jahren (oder unter 21 Jahren bei einer schweren Behinderung) geltend machen. (Steuerjahr 2025, Einkünfte 2024: 16,40 Euro).
Die Steuerermäßigung beläuft sich auf
45 % dieser Ausgaben.
Sie tragen diese (begrenzten) Ausgaben in Rahmen X, Rubrik B,
Kode 1384 Ihrer Steuererklärung ein. Die Steuerermäßigung (45 %) wird automatisch berechnet.
Beispiel:
2023 gezahlte Betreuungskosten für ein Kind, das am 16. November 2023 das 14. Lebensjahr vollendet hat:
- vom 1. Januar bis 30. Juni 2023: 75 Tage zum Satz von 4,20 Euro pro Tag
- vom 2. bis 6. Juli 2023: 5 Tage zum Satz von 16 Euro pro Tag
- vom 9. Juli bis 31. August 2023: 30 Tage zum Satz von 7,60 Euro pro Tag
- vom 1. September bis 15. November 2023: 40 Tage zum Satz von 4,20 Euro pro Tag
- vom 16. November bis 31. Dezember 2023: 25 Tage zum Satz von 4,20 Euro pro Tag
Bestimmung des zu erklärenden Betrags:
- 4,20 Euro x (75 Tage + 40 Tage) = 483 Euro
- 16 Euro/Tag zu begrenzen auf 15,70 Euro/Tag, d.h.: 15,70 Euro x 5 Tage = 78,50 Euro
- 7,60 Euro x 30 Tage = 228 Euro
- Gesamtbetrag = 789,50 Euro
Die ab 16. November 2023 für die Kinderbetreuung gezahlten Ausgaben berechtigen nicht zu einer Steuerermäßigung. Das Kind hat an diesem Tag sein 14. Lebensjahr vollendet. Für diese Kosten erhalten Sie daher keine Bescheinigung.