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Glossar

Antragsteller

Die Person, die den Antrag auf Beihilfeleistung einreicht.

Außergewöhnliche Kosten

Neben dem Unterhalt für Kinder sind manchmal außergewöhnliche Kosten geschuldet (z. B. Schulkosten, medizinische Kosten usw.). Außergewöhnliche Kosten sind die außerordentlichen, notwendigen oder unvorhersehbaren Ausgaben, die aus zufälligen oder ungewöhnlichen Ereignissen entstehen und das übliche Budget für den täglichen Unterhalt des Kindes (Budget, das gegebenenfalls als Grundlage für die Festlegung des Unterhalts diente) überschreiten.

Authentische Urkunde

Ein Dokument, das von einem gesetzlich befugten öffentlichen Amtsträger (Notar, Gerichtsvollzieher usw.) gemäß den gesetzlichen Formalitäten erstellt wurde und die Ausführung einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. notarielle Urkunde) ermöglicht.

Betriebskosten

Der Unterhaltspflichtige zahlt zusätzlich zum Unterhalt und zu den Rückständen 13 % an den DUFO. Dies sind die Betriebskosten.

Existenzmittel

Gemäß DUFO-Gesetz gelten als Existenzmittel: Berufseinkünfte (Löhne, Einkünfte von Selbstständigen usw.), Pensionen, Arbeitslosengeld, Invaliditätsbeihilfe, Eingliederungseinkommen, Mieten usw. Anmerkung: Kindergeld, das der Antragsteller bezieht, wird bei der Berechnung der Einkommensgrenze nicht berücksichtigt.

Rückstände (des Unterhalts)

Unterhalt, der nicht gezahlt wurde.

Unterhalt

Der Betrag, den der Unterhaltspflichtige an den Unterhaltsberechtigten zahlen muss.

Unterhaltsvorschüsse

Der DUFO zahlt Unterhaltsvorschüsse für die Kinder. Die Höhe dieses Vorschusses entspricht dem Betrag des Unterhalts mit einem Höchstbetrag von 175 Euro pro Monat und pro Kind. Achtung: Der DUFO zahlt auf keinen Fall Vorschüsse auf Rückstände.

Vollstreckungsklausel

Die in notariellen Urkunden und gerichtlichen Entscheidungen erwähnte Formel, die die Zwangsvollstreckung dieser Entscheidung ermöglicht. Die Formel beginnt immer mit: „Wir, Philippe, König der Belgier, tun allen Gegenwärtigen und Zukünftigen kund,..." Am Ende der notariellen Urkunde oder der gerichtlichen Entscheidung ist Folgendes angegeben: „Beauftragen und weisen alle darum ersuchten Gerichtsvollzieher an, vorliegendes Urteil zu vollstrecken, unsere Generalprokuratoren und Prokuratoren des Königs bei den erstinstanzlichen Gerichten, die Durchführung der Vollstreckung zu überwachen sowie alle Befehlshaber und Beamte der öffentlichen Gewalt, Beistand dabei zu leisten, wenn sie gesetzmäßig dazu aufgefordert werden. Zur Beurkundung dessen wurde vorliegende(s)(r) Urteil, Beschluss, Befehl oder Urkunde unterzeichnet und mit dem Siegel des Gerichtshofes, Gerichts oder Notars versehen“

Vollstreckungstitel

Eine gerichtliche Entscheidung oder eine notarielle Urkunde, die den Betrag des Unterhalts festlegt oder abändert und die zwingend die Vollstreckungsklausel enthält.